Betriebsverfassungsgesetz
| Vierter Teil - Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer (§§ 74 - 113) |
| Fünfter Abschnitt - Personelle Angelegenheiten (§§ 92 - 105) |
| Erster Unterabschnitt - Allgemeine personelle Angelegenheiten (§§ 92 - 95) |
(1) Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie über die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen und Maßnahmen der Berufsbildung anhand von Unterlagen rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Er hat mit dem Betriebsrat über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen und über die Vermeidung von Härten zu beraten.
(2) Der Betriebsrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge für die Einführung einer Personalplanung und ihre Durchführung machen.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für Maßnahmen im Sinne des § 80 Abs. 1 Nr. 2a und 2b, insbesondere für die Aufstellung und Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern.
Rechtsprechung zu § 92 BetrVG
135 Entscheidungen zu § 92 BetrVG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BAG, 06.11.1990 - 1 ABR 60/89
Unterrichtung und Beratung bei der Personalplanung
- LAG Baden-Württemberg, 14.07.2006 - 5 TaBV 6/05
Umfang des Unterrichtungsanspruches des Betriebsrates nach § 80 Abs 2 S 1 BetrVG
- BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 72/87
Informationsrechte des Betriebsrats bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern aus ...
- LAG München, 24.07.2008 - 3 TaBV 4/08
Laufbahnaufstieg
Zum selben Verfahren:
- BAG, 23.03.2010 - 1 ABR 81/08
Betriebsrat - Unterrichtungsanspruch
- BAG, 23.03.2010 - 1 ABR 81/08
- LAG Niedersachsen, 04.06.2007 - 12 TaBV 56/06
Mitwirkungsrechte des Betriebsrats bei Personalstatistiken; Personalstatistik, ...
- LAG München, 06.08.1986 - 8 TaBV 34/86
Aushändigung von Unterlagen über Personalplanung an den Betriebsrat
- BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98
Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2010 - 10 TaBV 2577/09
Rechtsanwaltskosten; Betriebsrat; einstweilige Verfügung
- LAG Köln, 13.06.1997 - 11 TaBV 87/96
Betriebsratskosten; Bilanzanalyse; Wirtschaftsausschuß; Schulungsanspruch
- ArbG Bochum, 28.02.1994 - 3 BV 17/94
- LAG Hamburg, 21.11.2002 - 1 TaBV 3/02
- LAG Schleswig-Holstein, 14.12.1993 - 1 TaBV 3/93
Betriebsrat: Anspruch auf Unterlagen der Personalplanung
- BAG, 19.06.1984 - 1 ABR 6/83
- BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 19/88
Betriebsrat: Zeitpunkt der Unterrichtung durch den Arbeitgeber - Vorlage von ...
- LAG Berlin, 13.06.1988 - 9 TaBV 1/88
- BAG, 19.06.1984 - 1 ABR 6/84
Einsicht in Unterlagen zur Personalplanung
- LAG Hamm, 25.06.2010 - 10 Ta 163/10
Gegenstandswert für Beschlussverfahren über Eilanträge auf Unterlassung und ...
- LAG Hamm, 26.09.2011 - 13 Ta 536/11
Gegenstandswert; Beschlussverfahren; personelle Einzelmaßnahme; Personalplanung
- ArbG Marburg, 27.01.1999 - 1 BV 31/98
Auskunft - Personalplanung
Literatur im Internet zu § 92 BetrVG
Querverweise
- BetrVG
- Besondere Vorschriften für einzelne Betriebsarten
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 121 (Bußgeldvorschriften)
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
- Teilzeitarbeit
- § 7 (Ausschreibung; Information über freie Arbeitsplätze)
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