Betriebsverfassungsgesetz
| Vierter Teil - Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer (§§ 74 - 113) |
| Fünfter Abschnitt - Personelle Angelegenheiten (§§ 92 - 105) |
| Zweiter Unterabschnitt - Berufsbildung (§§ 96 - 98) |
(1) Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat über die Errichtung und Ausstattung betrieblicher Einrichtungen zur Berufsbildung, die Einführung betrieblicher Berufsbildungsmaßnahmen und die Teilnahme an außerbetrieblichen Berufsbildungsmaßnahmen zu beraten.
(2) Hat der Arbeitgeber Maßnahmen geplant oder durchgeführt, die dazu führen, dass sich die Tätigkeit der betroffenen Arbeitnehmer ändert und ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr ausreichen, so hat der Betriebsrat bei der Einführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung mitzubestimmen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
Rechtsprechung zu § 97 BetrVG
43 Entscheidungen zu § 97 BetrVG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LAG Hamm, 08.11.2002 - 10 (13) TaBV 59/02
Einrichtung einer Einigungsstelle, Mitbestimmung bei der betrieblichen ...
- LAG Hamm, 09.02.2009 - 10 TaBV 191/08
Einrichtung einer Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit; ausreichende ...
- BAG, 15.11.2006 - 7 ABR 15/06
Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 78a Abs. 4 BetrVG
- BAG, 04.12.1990 - 1 ABR 10/90
Begriff der betrieblichen Berufsbildungsmaßnahme
- BAG, 08.08.2007 - 7 ABR 43/06
Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 78a Abs 4 BetrVG
- BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 28/03
Mitbestimmung über Dauer betrieblicher Berufsausbildung
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2011 - 11 Ta 160/11
Aussetzung der Zahlungsklage eines Leiharbeitnehmers auf Differenzvergütung zur ...
- LAG Hamm, 04.02.2011 - 13 Sa 1483/10
Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsstilllegung; unbegründete ...
- LAG Hamm, 04.02.2011 - 13 Sa 1482/10
Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsstilllegung; unbegründete ...
- VGH Baden-Württemberg, 14.11.1989 - 15 S 382/89
Mitbestimmungsrecht des Personalrats - Durchführung der Berufsausbildung - ...
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