Beurkundungsgesetz
| 2. Abschnitt - Beurkundung von Willenserklärungen (§§ 6 - 35) |
| 5. Besonderheiten für Verfügungen von Todes wegen (§§ 27 - 35) |
Rechtsprechung zu § 29 BeurkG
Rechtsprechungsübersichten:
- Entscheidung zu § 29 BeurkG im Volltext bei

Literatur im Internet zu § 29 BeurkG
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 29 BeurkG:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Zeugenbeweis
- § 385 I Nr. 1 (Ausnahmen vom Zeugnisverweigerungsrecht)
Rechtsberatung
- Rechtsberatung Online zu § 29 BeurkG und Ihren weiteren Fragen bei
, der virtuellen Anwaltskanzlei mit kostenloser Gebührenanfrage.


Sie betreiben juristische Seiten im Internet?