Beurkundungsgesetz
| 2. Abschnitt - Beurkundung von Willenserklärungen (§§ 6 - 35) |
| 5. Besonderheiten für Verfügungen von Todes wegen (§§ 27 - 35) |
Rechtsprechung zu § 31 BeurkG
3 Entscheidungen zu § 31 BeurkG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94
Schreib- und sprechunfähige Personen dürfen nicht ausnahmslos von der Errichtung ...
- OLG Hamm, 15.05.2000 - 15 W 476/99
Errichtung eines notariellen Testaments durch eine Schreibund sprechunfähige ...
- OLG Köln, 22.04.1994 - 19 U 173/93
Wirksamkeit eines mündlich errichteten Testaments; Sprachunvermögen des ...
Literatur im Internet zu § 31 BeurkG
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