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Gesetzesstand: 22. November 2008
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Übersicht BeurkG
...
§ 70
(gegenstandslos)
...
Beurkundungsgesetz
6. Abschnitt - Schlußvorschriften (§§
55
-
71
)
2. Geltung in Berlin (§ 70)
§ 70
(gegenstandslos)
Literatur im Internet zu § 70 BeurkG
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