Beurkundungsgesetz

   6. Abschnitt - Schlußvorschriften (§§ 55 - 71)   
   3. Inkrafttreten (§ 71)   
vorherige Vorschrift § 71

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1970 in Kraft.

Literatur im Internet zu § 71 BeurkG

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