Bewertungsgesetz
Zweiter Teil - Besondere Bewertungsvorschriften (§§ 17 - 263) |
Erster Abschnitt - Einheitsbewertung (§§ 19 - 109a) |
D. Betriebsvermögen (§§ 95 - 109a) |
(1) Schulden und sonstige Abzüge, die nach § 95 Abs. 1 zum Betriebsvermögen gehören, werden vorbehaltlich des Absatzes 3 berücksichtigt, soweit sie mit der Gesamtheit oder einzelnen Teilen des Betriebsvermögens im Sinne dieses Gesetzes in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.
(2) Weist ein Gesellschafter in der Steuerbilanz Gewinnansprüche gegen eine von ihm beherrschte Gesellschaft aus, ist bei dieser ein Schuldposten in entsprechender Höhe abzuziehen.
(3) Rücklagen sind nur insoweit abzugsfähig, als ihr Abzug bei der Bewertung des Betriebsvermögens für Zwecke der Erbschaftsteuer durch Gesetz ausdrücklich zugelassen ist.
Rechtsprechung zu § 103 BewG
313 Entscheidungen zu § 103 BewG in unserer Datenbank:
- BFH, 09.11.2016 - II R 65/14
Kein Abzug des "Fonds zur bauspartechnischen Absicherung" bei der ...
Zum selben Verfahren:
- FG Hessen, 22.05.2013 - 4 K 3141/11
Abzug des Fonds zur bauspartechnischen Absicherung bei der Einheitswertermittlung
- FG Hessen, 22.05.2013 - 4 K 3141/11
- BFH, 22.01.2009 - II R 43/07
Ableitung des gemeinen Werts nicht notierter Anteile an einer Kapitalgesellschaft ...
Zum selben Verfahren:
- FG Berlin, 05.10.2005 - 6 K 6338/01
Bewertung nichtnotierter Anteile an Kapitalgesellschaften aus stichtagsnahen ...
- FG Berlin, 05.10.2005 - 6 K 6338/01
- FG Rheinland-Pfalz, 25.10.2017 - 2 K 2201/15
Ermittlung des Nettowerts der Finanzmittel i.S.d. § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 4a Satz ...
- FG Hamburg, 20.01.2015 - 3 K 180/14
Anteilsbewertung: Latente Ertragsteuern im Substanzwert oder Liquidationswert?
Zum selben Verfahren:
- BFH, 27.09.2017 - II R 15/15
Berücksichtigung einer zukünftigen Steuerbelastung bei den Wertfeststellungen für ...
- BFH, 27.09.2017 - II R 15/15
- BFH, 22.07.2015 - II R 21/13
Auf Zahlung von Geld gerichtetes Untervermächtnis auch bei vermächtnisweisem ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 18.02.2015 - II R 21/13
Beitrittsaufforderung an das BMF: Kürzung der abziehbaren Vermächtnislast nach § ...
- FG Münster, 11.04.2013 - 3 K 604/11
Untervermächtnis, wirtschaftlicher Zusammenhang mit begünstigtem Vermögen
- BFH, 18.02.2015 - II R 21/13
Querverweise
Auf § 103 BewG verweisen folgende Vorschriften:
- Bewertungsgesetz (BewG)
- Allgemeine Bewertungsvorschriften
- § 11 (Wertpapiere und Anteile)