Bewertungsgesetz
| Erster Teil - Allgemeine Bewertungsvorschriften (§§ 1 - 16) |
(1) Kapitalforderungen, die nicht in § 11 bezeichnet sind, und Schulden sind mit dem Nennwert anzusetzen, wenn nicht besondere Umstände einen höheren oder geringeren Wert begründen. Liegen die besonderen Umstände in einer hohen, niedrigen oder fehlenden Verzinsung, ist bei der Bewertung vom Mittelwert einer jährlich vorschüssigen und jährlich nachschüssigen Zahlungsweise auszugehen.
(2) Forderungen, die uneinbringlich sind, bleiben außer Ansatz.
(3) Der Wert unverzinslicher Forderungen oder Schulden, deren Laufzeit mehr als ein Jahr beträgt und die zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig sind, ist der Betrag, der vom Nennwert nach Abzug von Zwischenzinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen verbleibt. Dabei ist von einem Zinssatz von 5,5 Prozent auszugehen.
(4) Noch nicht fällige Ansprüche aus Lebens-, Kapital- oder Rentenversicherungen werden mit dem Rückkaufswert bewertet. Rückkaufswert ist der Betrag, den das Versicherungsunternehmen dem Versicherungsnehmer im Falle der vorzeitigen Aufhebung des Vertragsverhältnisses zu erstatten hat. Die Berechnung des Werts, insbesondere die Berücksichtigung von ausgeschütteten und gutgeschriebenen Gewinnanteilen kann durch Rechtsverordnung geregelt werden.
Rechtsprechung zu § 12 BewG
363 Entscheidungen zu § 12 BewG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BFH, 26.02.2003 - II R 19/01
Schuldenabzug bei Vermögenslosigkeit
- FG Münster, 06.04.2009 - 12 V 446/09
Zinsbesteuerung ohne Zinsvereinbarung rechtmäßig?
- BFH, 09.10.2002 - II R 62/00
Bedienung von Genussschein; KSt-Minderung
- BFH, 28.09.1982 - III R 29/77
Pfandbriefe mit persönlicher Sonderausstattung ohne Kurswert sind in Anlehnung an ...
- BFH, 10.02.1982 - II R 3/80
Eine Darlehensforderung ist nur dann über dem Nennwert zu bewerten, wenn der ...
- BFH, 18.01.1989 - II R 103/85
Kaufpreisabzinsung nur bei Vorleistung des Grundstücksverkäufers
- BFH, 28.11.1990 - II B 90/90
Bewertung des Teilwerts betrieblicher Kapitalschulden
- BFH, 20.01.1988 - I R 146/85
Bewertung unverzinslicher Kapitalforderungen
- BFH, 07.10.2009 - II R 27/07
Entstehung der Erbschaftsteuer für vermächtnisweise erworbenen Anspruch auf ...
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
Rödl & Partner GbR
28.09.2012
28.09.2012
Haferkamp Personalvermittlung
28.09.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Steuerrecht