Bewertungsgesetz
| Zweiter Teil - Besondere Bewertungsvorschriften (§§ 17 - 203) |
| Zweiter Abschnitt - Sondervorschriften und Ermächtigungen (§§ 110 - 124) |
Zum Inlandsvermögen gehören:
| 1. | das inländische land- und forstwirtschaftliche Vermögen; | |
| 2. | das inländische Grundvermögen; | |
| 3. | das inländische Betriebsvermögen. Als solches gilt das Vermögen, das einem im Inland betriebenen Gewerbe dient, wenn hierfür im Inland eine Betriebsstätte unterhalten wird oder ein ständiger Vertreter bestellt ist; | |
| 4. | Anteile an einer Kapitalgesellschaft, wenn die Gesellschaft Sitz oder Geschäftsleitung im Inland hat und der Gesellschafter entweder allein oder zusammen mit anderen ihm nahestehenden Personen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Außensteuergesetzes in der jeweils geltenden Fassung, am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft mindestens zu einem Zehntel unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist; | |
| 5. | nicht unter Nummer 3 fallende Erfindungen, Gebrauchsmuster und Topographien, die in ein inländisches Buch oder Register eingetragen sind; | |
| 6. | Wirtschaftsgüter, die nicht unter die Nummern 1, 2 und 5 fallen und einem inländischen Gewerbebetrieb überlassen, insbesondere an diesen vermietet oder verpachtet sind; | |
| 7. | Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden und andere Forderungen oder Rechte, wenn sie durch inländischen Grundbesitz, durch inländische grundstücksgleiche Rechte oder durch Schiffe, die in ein inländisches Schiffsregister eingetragen sind, unmittelbar oder mittelbar gesichert sind. Ausgenommen sind Anleihen und Forderungen, über die Teilschuldverschreibungen ausgegeben sind; | |
| 8. | Forderungen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter und aus partiarischen Darlehen, wenn der Schuldner Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland hat; | |
| 9. | Nutzungsrechte an einem der in den Nummern 1 bis 8 genannten Vermögensgegenstände. |
Rechtsprechung zu § 121 BewG
68 Entscheidungen zu § 121 BewG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BFH, 30.01.1981 - III R 116/79
Nicht jede wirtschaftliche Betätigung einer ausländischen Kapitalgesellschaft im ...
- FG München, 06.07.2005 - 4 K 3290/03
Spanische Erbschaftssteuer bei spanischem Kontoguthaben und Wertpapierdepot // ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 16.01.2008 - II R 45/05
Verstößt die Doppelbelastung von Bankguthaben in Spanien mit deutscher und ...
- EuGH, 12.02.2009 - C-67/08
Kapitalverkehrsfreiheit - Art. 56 EG und 58 EG - Erbschaftsteuer - ...
- BFH, 16.01.2008 - II R 45/05
- FG Saarland, 10.06.2010 - 1 K 1209/07
Beschränkte inländische Erbschaftsteuerpflicht - Erwerb durch ...
- BFH, 30.10.1996 - II R 12/92
Unterirdische Rohrleitungen als Betriebsstätte
- BFH, 19.02.1982 - III R 108/80
Kein wirtschaftlicher Zusammenhang einer Leibrentenverpflichtung mit dem ...
- BFH, 15.01.1971 - III R 125/69
DBA/Schweiz Art. 3 Abs. 4; BewG 1965 § 121 Abs. 2 Nr. 7; VStG § 2 ...
- BFH, 30.07.1997 - II R 9/95
Schuldenabzug bei erweitert beschränkter Vermögensteuerpflicht (§ 3 AStG )
- BFH, 21.01.1972 - III R 57/71
Vermögensabgrenzung einer inländischen Betriebstätte eines englischen ...
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Querverweise
- Abgabenordnung (AO)
- Durchführung der Besteuerung
- Festsetzungs- und Feststellungsverfahren
- Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, Festsetzung von Steuermessbeträgen
- Gesonderte Feststellungen
- § 180 (Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen)
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
- Steuerpflicht
- § 2 (Persönliche Steuerpflicht)
- Steuerfestsetzung und Erhebung
- § 21 (Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer)
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