Bewertungsgesetz
| Zweiter Teil - Besondere Bewertungsvorschriften (§§ 17 - 203) |
| Dritter Abschnitt - Vorschriften für die Bewertung von Vermögen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (§§ 125 - 137) |
| B. Grundvermögen (§§ 129 - 133) |
(1) Ist eine Ermäßigung wegen des baulichen Zustandes des Gebäudes (§ 37 Abs. 1, 3 und 4 der weiter anzuwendenden Durchführungsverordnung zum Reichsbewertungsgesetz) zu gewähren, tritt der Höchstsatz 50 Prozent anstelle des Höchstsatzes von 30 Prozent.
(2) Der Wert eines Grundstücks, der sich aus dem Vielfachen der Jahresrohmiete ergibt, ist ohne Begrenzung auf 30 Prozent (§ 37 Abs. 3 der weiter anzuwendenden Durchführungsverordnung zum Reichsbewertungsgesetz) zu ermäßigen, wenn die Notwendigkeit baldigen Abbruchs besteht. Gleiches gilt, wenn derjenige, der ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden oder aufgrund eines Erbbaurechts errichtet hat, vertraglich zum vorzeitigen Abbruch verpflichtet ist.
Rechtsprechung zu § 129a BewG
16 Entscheidungen zu § 129a BewG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- FG Thüringen, 08.09.2005 - II 723/03
Rechtmäßigkeit der Reihenfolge der Abschläge und der Höhe des Alterswertabschlags ...
- FG Brandenburg, 21.11.2001 - 2 K 2309/99
Bewertung eines in 1998 im Beitrittsgebiet errichteten Briefzentrums; ...
- FG Thüringen, 16.11.2000 - II 273/99
Bewertung von im Beitrittsgebiet belegenen Geschäftsgrundstücken mit dem im ...
- FG Sachsen-Anhalt, 28.08.2002 - 2 K 1844/99
Kein Abschlag für aufgeschüttetes Rampengeschoss einer zu bewertenden ...
- FG Brandenburg, 21.11.2001 - 2 K 316/00
Bewertung von Gebäuden der Deutschen Post AG in den neuen Bundesländern zum ...
- FG Sachsen-Anhalt, 26.01.2010 - 4 K 877/04
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- BFH, 15.10.2008 - II B 74/08
Einheitsbewertung im Beitrittsgebiet - Darlegung des Zulassungsgrundes der ...
Zum selben Verfahren:
- FG Sachsen-Anhalt, 04.03.2008 - 4 K 437/02
Artfortschreibung bzw. Wertfortschreibung für ein Grundstück; Begriff des ...
- FG Sachsen-Anhalt, 04.03.2008 - 4 K 437/02
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Steuerrecht - Bewertung eines Toilettenhäuschens als Gebäude
- FG Sachsen, 30.03.2006 - 2 K 109/03
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Querverweise
- Abgabenordnung (AO)
- Durchführung der Besteuerung
- Festsetzungs- und Feststellungsverfahren
- Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, Festsetzung von Steuermessbeträgen
- Gesonderte Feststellungen
- § 180 (Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen)
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