Bewertungsgesetz
| Zweiter Teil - Besondere Bewertungsvorschriften (§§ 17 - 203) |
| Vierter Abschnitt - Vorschriften für die Bewertung von Grundbesitz für die Grunderwerbsteuer ab 1. Januar 1997 (§§ 138 - 150) |
| C. Grundvermögen (§§ 145 - 150) |
| II. Bebaute Grundstücke (§§ 146 - 150) |
(1) Ein Grundstück im Zustand der Bebauung liegt vor, wenn mit den Bauarbeiten begonnen wurde und Gebäude oder Gebäudeteile noch nicht bezugsfertig sind. Der Zustand der Bebauung beginnt mit den Abgrabungen oder der Einbringung von Baustoffen, die zur planmäßigen Errichtung des Gebäudes führen.
(2) Der Wert ist entsprechend § 146 unter Zugrundelegung der üblichen Miete zu ermitteln, die nach Bezugsfertigkeit des Gebäudes zu erzielen wäre. Von diesem Wert sind 80 Prozent als Gebäudewert anzusetzen. Dem Grundstückswert ohne Berücksichtigung der nicht bezugsfertigen Gebäude oder Gebäudeteile, ermittelt bei unbebauten Grundstücken nach § 145 Abs. 3 und bei bereits bebauten Grundstücken nach § 146, sind die nicht bezugsfertigen Gebäude oder Gebäudeteile mit dem Betrag als Gebäudewert hinzuzurechnen, der dem Verhältnis der bis zum Besteuerungszeitpunkt entstandenen Herstellungskosten zu den gesamten Herstellungskosten entspricht. Dieser Wert darf den Wert des Grundstücks, der nach Bezugsfertigkeit des Gebäudes anzusetzen wäre, nicht übersteigen.
(3) Ist die übliche Miete nicht zu ermitteln, ist der Wert entsprechend § 147 zu ermitteln.
Rechtsprechung zu § 149 BewG
12 Entscheidungen zu § 149 BewG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02
Steuerrecht - Erbschaftsteuerrecht verfassungswidrig!
- BFH, 27.05.2009 - II R 64/08
Immobilien - GrESt: Grundbesitzwerte als Bemessungsgrundlage verfassungswidrig?
- FG Münster, 04.08.2010 - 3 V 936/10
Heranziehung der Grundbesitzwerte für Zwecke der GrESt verfassungswidrig?
- FG Düsseldorf, 14.08.2008 - 11 K 900/06
Einheitsbewertung des Grundvermögens eines als Warenhaus einzuordnenden ...
- FG Hessen, 26.05.2011 - 3 K 2993/09
Zur Qualifikation eines Grundstücks als unbebaut
- FG Saarland, 08.12.2010 - 2 V 1538/10
Keine Aussetzung der Vollziehung eines nach Anteilsvereinigung ergangenen ...
- FG Schleswig-Holstein, 02.12.2010 - 3 V 134/10
Aussetzung der Vollziehung eines Grunderwerbsteuerbescheides wegen ...
- FG München, 21.12.2010 - 4 V 3049/10
Maßgebliche Fassung des Baugesetzbuchs ( BauGB ) für die Ableitungsbefugnis nach ...
- FG Nürnberg, 25.07.2006 - IV 206/05
Voraussetzungen für eine steuerpflichtige freigebige Zuwendung; Möglichkeit der ...
- FG Berlin, 16.05.2006 - 3 K 3494/99
Ermittlung des Grundstückswerts für Erbbaurechtsgrundstücke ehemaliger ...
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
26.05.2012
bildungsmarkt-sachsen.de
26.05.2012
bildungsmarkt-sachsen.de
26.05.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Steuerrecht
Querverweise
- Abgabenordnung (AO)
- Durchführung der Besteuerung
- Festsetzungs- und Feststellungsverfahren
- Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, Festsetzung von Steuermessbeträgen
- Gesonderte Feststellungen
- § 180 (Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen)
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen