Bewertungsgesetz
Zweiter Teil - Besondere Bewertungsvorschriften (§§ 17 - 263) |
Vierter Abschnitt - Vorschriften für die Bewertung von Grundbesitz für die Grunderwerbsteuer ab 1. Januar 1997 (§§ 138 - 150) |
C. Grundvermögen (§§ 145 - 150) |
II. Bebaute Grundstücke (§§ 146 - 150) |
(1) 1Ein Grundstück im Zustand der Bebauung liegt vor, wenn mit den Bauarbeiten begonnen wurde und Gebäude oder Gebäudeteile noch nicht bezugsfertig sind. 2Der Zustand der Bebauung beginnt mit den Abgrabungen oder der Einbringung von Baustoffen, die zur planmäßigen Errichtung des Gebäudes führen.
(2) 1Der Wert ist entsprechend § 146 unter Zugrundelegung der üblichen Miete zu ermitteln, die nach Bezugsfertigkeit des Gebäudes zu erzielen wäre. 2Von diesem Wert sind 80 Prozent als Gebäudewert anzusetzen. 3Dem Grundstückswert ohne Berücksichtigung der nicht bezugsfertigen Gebäude oder Gebäudeteile, ermittelt bei unbebauten Grundstücken nach § 145 Abs. 3 und bei bereits bebauten Grundstücken nach § 146, sind die nicht bezugsfertigen Gebäude oder Gebäudeteile mit dem Betrag als Gebäudewert hinzuzurechnen, der dem Verhältnis der bis zum Besteuerungszeitpunkt entstandenen Herstellungskosten zu den gesamten Herstellungskosten entspricht. 4Dieser Wert darf den Wert des Grundstücks, der nach Bezugsfertigkeit des Gebäudes anzusetzen wäre, nicht übersteigen.
(3) Ist die übliche Miete nicht zu ermitteln, ist der Wert entsprechend § 147 zu ermitteln.
Fassung aufgrund des Jahressteuergesetzes 2007 vom 13.12.2006
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2007 | Jahressteuergesetz 2007 | 13.12.2006 |
Rechtsprechung zu § 149 BewG
20 Entscheidungen zu § 149 BewG in unserer Datenbank:
- FG Köln, 20.12.2013 - 4 V 2879/13
Aussetzung der Vollziehung: Abwägung von öffentlichem Interesse gegenüber ...
- FG Hessen, 26.05.2011 - 3 K 2993/09
Einstufung eines verwahrlosten Grundstücks als bebautes Grundstück
- FG Schleswig-Holstein, 02.12.2010 - 3 V 134/10
Aussetzung der Vollziehung eines Grunderwerbsteuerbescheides wegen ...
- FG Münster, 25.04.2013 - 3 K 2939/10
Bedarfswert erbbaurechtsbelasteter Grundstücke für Zwecke der Schenkungsteuer
- FG Saarland, 08.12.2010 - 2 V 1538/10
Keine Aussetzung der Vollziehung eines nach Anteilsvereinigung ergangenen ...
- FG Düsseldorf, 14.08.2008 - 11 K 900/06
Einheitsbewertung des Grundvermögens eines als Warenhaus einzuordnenden ...
- FG Münster, 04.08.2010 - 3 V 936/10
Heranziehung der Grundbesitzwerte für Zwecke der GrESt verfassungswidrig?
- FG Nürnberg, 25.07.2006 - IV 206/05
Voraussetzungen für eine steuerpflichtige freigebige Zuwendung; Möglichkeit der ...
- BFH, 27.05.2009 - II R 64/08
Beitrittsaufforderung an Bundesministerium der Finanzen wegen möglicher ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 23.06.2015 - 1 BvL 13/11
Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht verfassungswidrig
- BVerfG, 23.06.2015 - 1 BvL 13/11
Querverweise
Auf § 149 BewG verweisen folgende Vorschriften:
- Bewertungsgesetz (BewG)
- Besondere Bewertungsvorschriften
- Einheitsbewertung
- A. Allgemeines
- § 17 (Geltungsbereich)