Bewertungsgesetz
| Erster Teil - Allgemeine Bewertungsvorschriften (§§ 1 - 16) |
Steht ein Wirtschaftsgut mehreren Personen zu, so ist sein Wert im ganzen zu ermitteln. Der Wert ist auf die Beteiligten nach dem Verhältnis ihrer Anteile zu verteilen, soweit nicht nach dem maßgebenden Steuergesetz die Gemeinschaft selbständig steuerpflichtig ist.
Rechtsprechung zu § 3 BewG
60 Entscheidungen zu § 3 BewG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BFH, 24.06.1981 - III R 49/78
Aufteilung des Einheitswerts von Personengesellschaften unter Berücksichtigung ...
- BFH, 11.08.1976 - II R 144/67
- BFH, 22.02.2001 - II B 39/00
Einheitswert eines Grundstücks zur Bemessung der Grundsteuer
- BFH, 02.07.1971 - III R 72/70
- BFH, 15.07.1998 - II R 82/96
Schenkungen einer Personengesellschaft an ihren Gesellschafter
- BFH, 07.12.1988 - II R 150/85
Gesellschaft zur gesamten Hand selbst Steuerschuldner der Erbschaftsteuer
- BFH, 13.12.2000 - X R 42/96
Wiederholung eines Grundlagenbescheids
- BFH, 04.04.1974 - III R 168/72
- BFH, 10.03.1970 - II 83/62
- BFH, 15.02.1974 - III R 22/73
Über einen Paketzuschlag nach § 13 Abs. 3 BewG i. d. F. vor BewG 1965 bei ...
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer
Stellenmarkt mit 25.288 aktuellen Stellenanzeigen bei

Ausgewählte Stellenangebote:
Stellenangebote mit Schwerpunkt Steuerrecht

Ausgewählte Stellenangebote:
Hilchenbach
26.05.2012
26.05.2012
Internationales Steuerrecht, internationale Steuerplanung - berufsbegleitendes Fernstudium
bildungsmarkt-sachsen.de
bildungsmarkt-sachsen.de
00264395, Springe
26.05.2012
26.05.2012
Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre
bildungsmarkt-sachsen.de
bildungsmarkt-sachsen.de
00008595, Darmstadt, Springe
26.05.2012
26.05.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Steuerrecht
Querverweise
Rechtsberatung
Sofortige Rechtsauskunft zu § 3 BewG bei 
Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen