Bewertungsgesetz
| Zweiter Teil - Besondere Bewertungsvorschriften (§§ 17 - 203) |
| Erster Abschnitt - Einheitsbewertung (§§ 19 - 109a) |
| A. Allgemeines (§§ 19 - 32) |
(1) Für die Bewertung des ausländischen land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, Grundvermögens und Betriebsvermögens gelten die Vorschriften des Ersten Teils dieses Gesetzes, insbesondere § 9 (gemeiner Wert). Nach diesen Vorschriften sind auch die ausländischen Teile einer wirtschaftlichen Einheit zu bewerten, die sich sowohl auf das Inland als auch auf das Ausland erstreckt.
(2) Bei der Bewertung von ausländischem Grundbesitz sind Bestandteile und Zubehör zu berücksichtigen. Zahlungsmittel, Geldforderungen, Wertpapiere und Geldschulden sind nicht einzubeziehen.
Rechtsprechung zu § 31 BewG
77 Entscheidungen zu § 31 BewG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BFH, 11.04.2006 - II R 35/05
Vereinbarkeit des § 31 BewG sowie des § 13a ErbStG mit der Freiheit ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 17.01.2008 - C-256/06
Freier Kapitalverkehr - Art. 73b und 73d EG-Vertrag (jetzt Art. 56 EG und ...
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-256/06
Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 58 EG - Beschränkungen - ...
- EuGH, 17.01.2008 - C-256/06
- BFH, 11.06.2008 - II R 60/06
Zuwendungsgegenstand bei einer Schenkung unter Auflage im Wege eines Vertrags ...
Zum selben Verfahren:
- FG Hessen, 19.09.2006 - 1 K 2193/05
Ansatz des gemeinen Werts für ausländischen Grundbesitz bei Erbschaftsteuer ...
- FG Hessen, 19.09.2006 - 1 K 2193/05
- FG Hessen, 18.08.2004 - 1 V 1133/04
Erbschaftsteuer: Unterschiedliche Bewertung von inländischem und ausländischem ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 10.03.2005 - II B 120/04
Steuerrecht - Bewertung von Auslandsimmobilien
- BFH, 10.03.2005 - II B 120/04
- BFH, 01.07.2008 - II R 71/06
Ansatz einer Zugewinnausgleichsverpflichtung mit dem Nennwert - ...
Zum selben Verfahren:
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Querverweise
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
- Wertermittlung
- § 12 (Bewertung)