Bewertungsgesetz
Zweiter Teil - Besondere Bewertungsvorschriften (§§ 17 - 263) |
Erster Abschnitt - Einheitsbewertung (§§ 19 - 109a) |
B. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (§§ 33 - 67) |
I. Allgemeines (§§ 33 - 49) |
1Der Wert für den Wohnteil (Wohnungswert) wird nach den Vorschriften ermittelt, die beim Grundvermögen für die Bewertung der Mietwohngrundstücke im Ertragswertverfahren (§§ 71, 78 bis 82 und 91) gelten. 2Bei der Schätzung der üblichen Miete (§ 79 Abs. 2) sind die Besonderheiten, die sich aus der Lage der Gebäude oder Gebäudeteile im Betrieb ergeben, zu berücksichtigen. 3Der ermittelte Betrag ist um 15 Prozent zu vermindern.
Fassung aufgrund des Jahressteuergesetzes 2007 vom 13.12.2006
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2007 | Jahressteuergesetz 2007 | 13.12.2006 |
Rechtsprechung zu § 47 BewG
26 Entscheidungen zu § 47 BewG in unserer Datenbank:
- BFH, 30.06.2011 - IV R 30/09
Wohnteil im Privatvermögen; Einheitswert-Grenze bei Ansparabschreibung land- und ...
- BFH, 18.05.1988 - II R 124/85
Land- und Forstwirtschaft - Wohnteil eines Betriebs - Analogie
- BGH, 15.04.2011 - BLw 9/10
Hof im Sinne der Höfeordnung
- OLG Celle, 18.01.1999 - 7 W (L) 38/98
Hofübergabe zu Lebzeiten; Abfindung in Geld; Berechnung des Einheitswertes; Zu- ...
- OLG Jena, 29.05.2013 - 7 U 660/12
Wohnung nicht pünktlich fertig: Bauträger muss Nutzungsausfall ersetzen!
- BVerwG, 24.06.1971 - III C 120.68
Ersatzeinheitswert bei inländischem und ausländischem Vermögen - Bewertung von ...
- FG Niedersachsen, 08.01.2010 - 1 K 427/06
Ausschließlicher Wohnzweck einer Hofstelle nach Aufgabe der Landwirtschaft; ...
- BFH, 21.04.1993 - X R 96/91
Der als dauernde Last abziehbare Nutzungswert einer als Altenteilsleistung ...
- BFH, 30.01.1974 - IV R 110/73
Wohnhaus eines Landwirts - Einliegerwohnung - Schätzung des Nutzungswertes - ...
- BFH, 10.08.1956 - III 47/56 U
Ausbau von Qualitätsweinen - Begriff des Normalbestands an umlaufenden ...
Querverweise
Auf § 47 BewG verweisen folgende Vorschriften:
- Bewertungsgesetz (BewG)
- Besondere Bewertungsvorschriften