Bewertungsgesetz
Zweiter Teil - Besondere Bewertungsvorschriften (§§ 17 - 263) |
Erster Abschnitt - Einheitsbewertung (§§ 19 - 109a) |
B. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (§§ 33 - 67) |
II. Besondere Vorschriften (§§ 50 - 62) |
c) Weinbauliche Nutzung (§§ 56 - 58) |
(1) 1Bei ausbauenden Betrieben zählen die Vorräte an Weinen aus der letzten und der vorletzten Ernte vor dem Bewertungsstichtag zum normalen Bestand an umlaufenden Betriebsmitteln. 2Für die Weinvorräte aus der vorletzten Ernte vor dem Bewertungsstichtag gilt dies jedoch nur, soweit sie nicht auf Flaschen gefüllt sind.
(2) 1Für Feststellungszeitpunkte ab dem 1. Januar 1996 zählen bei ausbauenden Betrieben die Vorräte an Weinen aus den Ernten der letzten fünf Jahre vor dem Bewertungsstichtag zum normalen Bestand an umlaufenden Betriebsmitteln. 2Diese Zuordnung der Weinvorräte steht einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse gleich, die im Kalenderjahr 1995 eingetreten ist; § 27 ist insoweit nicht anzuwenden.
(3) Abschläge für Unterbestand an Weinvorräten sind nicht zu machen.
Rechtsprechung zu § 56 BewG
93 Entscheidungen zu § 56 BewG in unserer Datenbank:
- BFH, 24.01.2018 - II R 59/15
Einordnung einer forstwirtschaftlichen Fläche als Unland
- BFH, 22.06.2017 - VI R 97/13
Aufteilung des Ersatzwirtschaftswerts zur Bestimmung der Betriebsgröße bei ...
- BFH, 19.01.1973 - III R 27/71
Personengesellschaft - Verpachtung - Betriebsanlage an Kapitalgesellschaft - ...
- BFH, 10.04.1964 - III 255/60 U
Bestimmung des Betriebsvermögens einer Personengesellschaft - Voraussetzung für ...
- BVerwG, 28.10.1975 - III C 50.74
Rechtsmittel
- BFH, 10.03.1970 - II 83/62
Unterbeteiligter - Stiller Gesellschafter - Unterbeteiligung - Vermögensquote - ...
- VG Schleswig, 03.11.2010 - 1 B 15/10
Umzug eines Krankenhauses innerhalb eines Standortes: Auswirkungen auf die ...
- BVerwG, 18.07.1959 - IV C 410.57
Rechtsmittel
- BFH, 23.01.1962 - I 125/60 S
Zuordnung einer Beteiligung an einer Personengesellschaft zum Betriebsvermögen - ...
- BFH, 09.11.1956 - III 257/55 U
Einordnung einer von einer KG betriebenen Großgärtnerei als Betriebsvermögen der ...
Querverweise
Auf § 56 BewG verweisen folgende Vorschriften:
- Bewertungsgesetz (BewG)
- Besondere Bewertungsvorschriften
- Einheitsbewertung
- A. Allgemeines
- B. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
- I. Allgemeines
- § 46 (Wirtschaftswert)
- Vorschriften für die Bewertung von Vermögen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- A. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
- § 125 (Land- und forstwirtschaftliches Vermögen)
- Vorschriften für die Bewertung von Grundbesitz für die Grunderwerbsteuer ab 1. Januar 1997
- B. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
- § 142 (Betriebswert)