Bewertungsgesetz
Zweiter Teil - Besondere Bewertungsvorschriften (§§ 17 - 263) |
Erster Abschnitt - Einheitsbewertung (§§ 19 - 109a) |
C. Grundvermögen (§§ 68 - 94) |
II. Unbebaute Grundstücke (§§ 72 - 73) |
(1) 1Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden. 2Die Benutzbarkeit beginnt im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit. 3Gebäude sind als bezugsfertig anzusehen, wenn den zukünftigen Bewohnern oder sonstigen Benutzern zugemutet werden kann, sie zu benutzen; die Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde ist nicht entscheidend.
(2) Befinden sich auf einem Grundstück Gebäude, deren Zweckbestimmung und Wert gegenüber der Zweckbestimmung und dem Wert des Grund und Bodens von untergeordneter Bedeutung sind, so gilt das Grundstück als unbebaut.
(3) Als unbebautes Grundstück gilt auch ein Grundstück, auf dem infolge der Zerstörung oder des Verfalls der Gebäude auf die Dauer benutzbarer Raum nicht mehr vorhanden ist.
Rechtsprechung zu § 72 BewG
105 Entscheidungen zu § 72 BewG in unserer Datenbank:
- FG Münster, 04.02.2021 - 3 K 1765/18
Einstufung eines Grundbesitzes für Zwecke der Einheitsbewertung als bebautes oder ...
- BFH, 25.04.2013 - II R 44/11
Bezugsfertigkeit eines zur Vermietung vorgesehenen Bürogebäudes
Zum selben Verfahren:
- FG Berlin-Brandenburg, 11.05.2011 - 3 K 3037/06
Benutzbarkeit von Bürogebäuden bei der Einheitsbewertung
- FG Berlin-Brandenburg, 11.05.2011 - 3 K 3037/06
- VG Arnsberg, 13.11.2023 - 8 K 1186/22
- FG Hessen, 26.05.2011 - 3 K 2993/09
Einstufung eines verwahrlosten Grundstücks als bebautes Grundstück
- BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvL 11/14
Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer ...
- BFH, 18.05.1988 - II R 124/85
Land- und Forstwirtschaft - Wohnteil eines Betriebs - Analogie
- BFH, 26.08.2004 - II B 136/03
Bedeutung des § 72 Abs. 2 BewG; Anforderungen an die Darlegung der ...
- FG Sachsen-Anhalt, 04.03.2008 - 4 K 437/02
Artfortschreibung bzw. Wertfortschreibung für ein Grundstück; Begriff des ...
- FG Niedersachsen, 26.08.2011 - 7 K 192/09
Unterliegen eines im Zusammenhang mit dem Erwerb eines unbebauten Grundstücks ...
Querverweise
Auf § 72 BewG verweisen folgende Vorschriften:
- Bewertungsgesetz (BewG)