Bewertungsgesetz
| Zweiter Teil - Besondere Bewertungsvorschriften (§§ 17 - 203) |
| Erster Abschnitt - Einheitsbewertung (§§ 19 - 109a) |
| C. Grundvermögen (§§ 68 - 94) |
| III. Bebaute Grundstücke (§§ 74 - 90) |
| a) Begriff und Bewertung (§§ 74 - 77) |
(1) Bei der Bewertung bebauter Grundstücke sind die folgenden Grundstücksarten zu unterscheiden:
| 1. | Mietwohngrundstücke, | |
| 2. | Geschäftsgrundstücke, | |
| 3. | gemischtgenutzte Grundstücke, | |
| 4. | Einfamilienhäuser, | |
| 5. | Zweifamilienhäuser, | |
| 6. | sonstige bebaute Grundstücke. |
(2) Mietwohngrundstücke sind Grundstücke, die zu mehr als achtzig Prozent, berechnet nach der Jahresrohmiete (§ 79), Wohnzwecken dienen mit Ausnahme der Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser (Absätze 5 und 6).
(3) Geschäftsgrundstücke sind Grundstücke, die zu mehr als achtzig Prozent, berechnet nach der Jahresrohmiete (§ 79), eigenen oder fremden gewerblichen oder öffentlichen Zwecken dienen.
(4) Gemischtgenutzte Grundstücke sind Grundstücke, die teils Wohnzwecken, teils eigenen oder fremden gewerblichen oder öffentlichen Zwecken dienen und nicht Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke, Einfamilienhäuser oder Zweifamilienhäuser sind.
(5) Einfamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die nur eine Wohnung enthalten. Wohnungen des Hauspersonals (Pförtner, Heizer, Gärtner, Kraftwagenführer, Wächter usw.) sind nicht mitzurechnen. Eine zweite Wohnung steht, abgesehen von Satz 2, dem Begriff "Einfamilienhaus" entgegen, auch wenn sie von untergeordneter Bedeutung ist. Ein Grundstück gilt auch dann als Einfamilienhaus, wenn es zu gewerblichen oder öffentlichen Zwecken mitbenutzt wird und dadurch die Eigenart als Einfamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
(6) Zweifamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die nur zwei Wohnungen enthalten. Die Sätze 2 bis 4 von Absatz 5 sind entsprechend anzuwenden.
(7) Sonstige bebaute Grundstücke sind solche Grundstücke, die nicht unter die Absätze 2 bis 6 fallen.
Rechtsprechung zu § 75 BewG
232 Entscheidungen zu § 75 BewG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BFH, 05.05.2004 - II R 63/00
Steuerrecht - Mietwohngrundstücke im Beitrittsgebiet: Einheitswertfeststellung
Zum selben Verfahren:
- FG Berlin, 24.05.2000 - 2 K 2324/98
Einheitsbewertung des Grundvermögens in den neuen
- FG Berlin, 24.05.2000 - 2 K 2324/98
- BFH, 09.11.1988 - II R 61/87
»Mitbenutzen« eines Einfamilienhauses zu nichtwohnlichen Zwecken
- BFH, 05.02.1986 - II R 31/85
Bewertungsrechtlicher Einfamilienhausbegriff ein Rechtsbegriff
- BFH, 15.11.1985 - III R 144/81
Zur Abgrenzung Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus
- BFH, 20.06.1985 - III R 71/83
Keine »Wohnung« bei weniger als 23 qm Gesamtfläche
- BFH, 12.07.2000 - II R 31/99
Fortschreibung der festgestellten Grundstücksart
- BFH, 23.10.1991 - II R 45/89
- FG Niedersachsen, 16.10.2001 - 1 K 199/00
Einheitsbewertung: Abgrenzung der Grundstücksarten Einfamilienhaus, ...
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
Rödl & Partner GbR
28.09.2012
28.09.2012
Haferkamp Personalvermittlung
28.09.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Steuerrecht
Querverweise
- BewG
- Besondere Bewertungsvorschriften
- Einheitsbewertung
- A. Allgemeines
- Vorschriften für die Bewertung von Vermögen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- B. Grundvermögen
- § 129 (Grundvermögen)
- Grundsteuergesetz (GrStG)
- Bemessung der Grundsteuer
- § 15 (Steuermeßzahl für Grundstücke)