Anlage 15
(zu § 163 Abs. 4 und § 164 Abs. 2)

Forstwirtschaftliche Nutzung
123456
LandNutzungsart

Baumartengruppe
ErtragsklasseReingewinn

EUR/ha
Pachtpreis

EUR/ha
Wert für das Besatzkapital

EUR/ha
Deutschland Baumartengruppe
Buche
I. Ertragsklasse und besser 785,40 Anlage 15a
II. Ertragsklasse 51
III. Ertragsklasse und schlechter 25
Baumartengruppe
Eiche
I. Ertragsklasse und besser 905,40 Anlage 15a
II. Ertragsklasse 58
III. Ertragsklasse und schlechter 17
Baumartengruppe
Fichte
I. Ertragsklasse und besser 1055,40 Anlage 15a
II. Ertragsklasse 75
III. Ertragsklasse und schlechter 49
Baumartengruppe
Kiefer
I. Ertragsklasse und besser 265,40 Anlage 15a
II. Ertragsklasse 11
III. Ertragsklasse und schlechter 11
übrige Fläche der forstwirtschaftlichen Nutzung 115,40Anlage 15a

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Literatur im Internet zu Anlage 15 BewG

Querverweise

Auf Anlage 15 BewG verweisen folgende Vorschriften:
    Abgabenordnung (AO)
      Durchführung der Besteuerung
        Festsetzungs- und Feststellungsverfahren
          Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, Festsetzung von Steuermessbeträgen
            Gesonderte Feststellungen
              § 180 (Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen)

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