Börsengesetz
| Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 - 22) |
(1) Dieses Gesetz ist anzuwenden auf den Betrieb und die Organisation von Börsen, die Zulassung von Handelsteilnehmern, Finanzinstrumenten, Rechten und Wirtschaftsgütern zum Börsenhandel und die Ermittlung von Börsenpreisen.
(2) Ist eine Börse beauftragt worden, Versteigerungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1031/2010 der Kommission vom 12. November 2010 über den zeitlichen und administrativen Ablauf sowie sonstige Aspekte der Versteigerung von Treibhausgasemissionszertifikaten gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft (ABl. L 302 vom 18.11.2010, S. 1) durchzuführen, gelten hinsichtlich dieser Versteigerungen die Vorschriften dieses Gesetzes, soweit in der Verordnung (EU) Nr. 1031/2010 in der jeweils geltenden Fassung nichts anderes bestimmt ist.
Rechtsprechung zu § 1 BörsG
12 Entscheidungen zu § 1 BörsG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Frankfurt, 05.12.2011 - WpÜG 1/11
Kein Drittschutz zur Erzwingung von Einschreiten der BaFin für Aktionäre der ...
- OLG Frankfurt, 18.01.2001 - 1 U 209/99
Amtshaftung: Verluste durch Aussetzung des Börsenterminhandels
- VG Frankfurt/Main, 12.05.2005 - 1 E 1546/04
- BGH, 16.05.2002 - III ZR 48/01
Bankenrecht - Maßnahmen der Bankenaufsicht drittschützend?
Zum selben Verfahren:
- BGH, 20.01.2005 - III ZR 48/01
BGH billigt Ausschluß der Staatshaftung gegenüber Einlagegläubigern wegen ...
- BGH, 20.01.2005 - III ZR 48/01
- VG Frankfurt/Main, 19.06.2008 - 1 E 2583/07
Zur Sanktion eines Handelsteilnehmers (Skontroführers) wegen Verletzung von ...
- VerfGH Bayern, 13.12.2004 - 95-VI-03
- OLG Naumburg, 22.01.2004 - 7 U 133/03
Zu den Voraussetzungen für die Annahme einer Umgehung von Vinkulierungen
- OLG Frankfurt, 25.05.2000 - 16 U 149/99
Schuldet die Bank weiterhin Auskunft, wenn der Kunde die Einzelbelege verloren ...
- VGH Hessen, 04.06.1998 - 8 TG 4000/97
Befugnisse der Handelsüberwachungsstelle einer Börse - Inhalt von ...
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