Börsengesetz
| Abschnitt 4 - Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel (§§ 32 - 47) |
(1) Die Geschäftsführung entscheidet auf Antrag des Emittenten über die Aufnahme der Notierung zugelassener Wertpapiere im regulierten Markt (Einführung). Der Emittent hat der Geschäftsführung in dem Antrag den Zeitpunkt für die Einführung und die Merkmale der einzuführenden Wertpapiere mitzuteilen. Das Nähere regelt die Börsenordnung.
(2) Wertpapiere, die zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt werden, dürfen erst nach beendeter Zuteilung eingeführt werden.
(3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zum Schutz des Publikums den Zeitpunkt zu bestimmen, zu dem die Wertpapiere frühestens eingeführt werden dürfen.
(4) Werden die Wertpapiere nicht innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Zulassungsentscheidung eingeführt, erlischt ihre Zulassung. Die Geschäftsführung kann die Frist auf Antrag angemessen verlängern, wenn ein berechtigtes Interesse des Emittenten der zugelassenen Wertpapiere an der Verlängerung dargetan wird.
Rechtsprechung zu § 38 BörsG
23 Entscheidungen zu § 38 BörsG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- VGH Baden-Württemberg, 06.12.2007 - 6 S 2293/07
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vollziehung des Widerrufs einer ...
- BGH, 25.11.2002 - II ZR 133/01
Gesellschaftsrecht - Anfechtbarkeit eines Entlastungsbeschlusses
- VG Düsseldorf, 29.08.2007 - 20 L 1172/07
- OLG Jena, 22.12.2004 - 7 U 391/03
Zur Beweislast bei Vermengung von Aktien, mit denen ein Abfindungsanspruch gem. § ...
- KG, 31.10.2007 - 2 W 14/06
Spruchverfahren: analoge Anwendung des Spruchgesetzes auf das Delisting; ...
- OLG München, 21.05.2008 - 31 Wx 62/07
Verkehrsfähigkeit der Aktien bei Handel im Segment M:access der Börse München
- OLG Düsseldorf, 07.03.2005 - 19 W 1/04
Aktionärseigenschaft - Voraussetzung für die Berechtigung zur Einleitung eines ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Zweibrücken, 03.08.2004 - 3 W 60/04
Aktienrechtliches Spruchstellenverfahren, Beginn der Antragsfrist
- BayObLG, 01.12.2004 - 3Z BR 106/04
Antragstellung im Spruchverfahren bei regulärem Delisting - Anspruch auf ...
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