Börsengesetz
| Abschnitt 4 - Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel (§§ 32 - 47) |
(1) Nach § 44 kann nicht in Anspruch genommen werden, wer nachweist, dass er die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben des Prospekts nicht gekannt hat und die Unkenntnis nicht auf grober Fahrlässigkeit beruht.
(2) Der Anspruch nach § 44 besteht nicht, sofern
| 1. | die Wertpapiere nicht auf Grund des Prospekts erworben wurden, | |
| 2. | der Sachverhalt, über den unrichtige oder unvollständige Angaben im Prospekt enthalten sind, nicht zu einer Minderung des Börsenpreises der Wertpapiere beigetragen hat, | |
| 3. | der Erwerber die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben des Prospekts bei dem Erwerb kannte, | |
| 4. | vor dem Abschluss des Erwerbsgeschäfts im Rahmen des Jahresabschlusses oder Zwischenberichts des Emittenten, einer Veröffentlichung nach § 15 des Wertpapierhandelsgesetzes oder einer vergleichbaren Bekanntmachung eine deutlich gestaltete Berichtigung der unrichtigen oder unvollständigen Angaben im Inland veröffentlicht wurde oder | |
| 5. | er sich ausschließlich auf Grund von Angaben in der Zusammenfassung oder einer Übersetzung ergibt, es sei denn, die Zusammenfassung ist irreführend, unrichtig oder widersprüchlich, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird. |
Rechtsprechung zu § 45 BörsG
84 Entscheidungen zu § 45 BörsG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BGH, 21.05.2003 - IV ZR 327/02
Versicherungsrecht - Umfang des § 45 BörsG
- BGH, 14.07.1998 - XI ZR 173/97
Unternehmensberichtshaftung der emissionsbegleitenden Bank; Begriff des böslichen ...
- OLG Frankfurt, 01.02.1994 - 5 U 213/92
Börsenprospekthaftung der konsortialführenden Bank
- BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80
Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu ...
- LG Frankfurt/Main, 17.01.2003 - 7 O 26/01
Kleinaktionäre erleiden gegen EM.TV weitere Niederlage // Keine zu rosige ...
- OLG Frankfurt, 17.12.1996 - 5 U 178/95
Voraussetzungen des Prospekthaftungsanspruchs; Geltung der allgemeinen ...
- OLG Frankfurt, 14.02.2003 - 5 W 34/02
Ansprüche aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung wegen falscher ...
- OLG München, 17.11.2000 - 23 U 2136/99
- OLG München, 17.11.2000 - 23 U 2263/99
- OLG Saarbrücken, 15.12.2005 - 8 U 330/04
Voraussetzungen der Prospekthaftung
Zum selben Verfahren:
- BGH, 03.12.2007 - II ZR 21/06
Bankrecht - Aufklärung über Risiken von Kapitalanlagemodell
- BGH, 03.12.2007 - II ZR 21/06
- OLG München, 14.05.2002 - 30 U 1021/01
Haftung von Vorständen einer Aktiengesellschaft für Kursverluste von Anlegern bei ...
- BGH, 19.07.2004 - II ZR 218/03
Gesellschaftsrecht - Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer AG
- OLG Frankfurt, 14.05.1997 - 21 U 117/96
Prospekthaftung der Emissionsbank wegen lancierter Presseinformationen
- LG Frankfurt/Main, 26.06.1995 - 1 O 222/94
- LG Frankfurt/Main, 06.10.1992 - 11 O 173/91
- OLG Frankfurt, 06.07.2004 - 5 U 122/03
Prospekthaftung: Keine Aktualisierungspflicht für Börsenprospekt wegen nach ...
- BGH, 22.03.1982 - II ZR 114/81
Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen
- BGH, 19.07.2004 - II ZR 402/02
Gesellschaftsrecht - Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer AG
- OLG Frankfurt, 19.07.2005 - 5 U 182/03
Börsenprospekthaftung: Unrichtigkeit von Prospektangaben
Literatur im Internet zu § 45 BörsG
Querverweise
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Kammern für Handelssachen
- § 95
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