Börsengesetz
Abschnitt 5 - Freiverkehr, KMU-Wachstumsmarkt und organisiertes Handelssystem (§§ 48 - 48b) |
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Rechtsprechung zu § 51 BörsG
4 Entscheidungen zu § 51 BörsG in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 19.04.2006 - 23 U 98/05
Bankkreditgeschäft: Rückzahlung eines Refinanzierungsdarlehens zur Finanzierung ...
- RG, 01.12.1900 - I 272/00
Börsenterminhandel
- LG München I, 27.11.2003 - 5 HKO 5774/03
Statthaftigkeit des Spruchverfahrens
- OLG Köln, 16.03.1989 - 12 U 197/88
Ausschließlicher Gerichtsstand in AGB-Klauseln und internationale Zuständigkeit; ...
Querverweise
Auf § 51 BörsG verweisen folgende Vorschriften:
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Marktmissbrauchsüberwachung
- § 25 (Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 auf Waren und ausländische Zahlungsmittel)
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 119 (Strafvorschriften)
Redaktionelle Querverweise zu § 51 BörsG:
- Wechselgesetz (WechselG)
- Gezogener Wechsel
- Ausstellung und Form des gezogenen Wechsels
- Art. 1 ff.