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§ 8 - Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)

Artikel 3 V. v. 20.01.1998 BGBl. I S. 74, 80; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Geltung ab 01.02.1998; FNA: 2121-6-24-4 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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§ 8 Betäubungsmittelrezept



(1) 1Betäubungsmittel für Patienten, den Praxisbedarf und Tiere dürfen nur auf einem dreiteiligen amtlichen Formblatt (Betäubungsmittelrezept) verschrieben werden. 2Das Betäubungsmittelrezept darf für das Verschreiben anderer Arzneimittel nur verwendet werden, wenn dies neben der eines Betäubungsmittels erfolgt. 3Die Teile I und II der Verschreibung sind zur Vorlage in einer Apotheke, im Falle des Verschreibens von Diamorphin nach § 5a Absatz 1 zur Vorlage bei einem pharmazeutischen Unternehmer, bestimmt, Teil III verbleibt bei dem Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt, an den das Betäubungsmittelrezept ausgegeben wurde.

(2) 1Betäubungsmittelrezepte werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf Anforderung an den einzelnen Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt ausgegeben. 2Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte kann die Ausgabe versagen, wenn der begründete Verdacht besteht, daß die Betäubungsmittelrezepte nicht den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften gemäß verwendet werden.

(3) 1Die nummerierten Betäubungsmittelrezepte sind nur zur Verwendung des anfordernden Arztes, Zahnarztes oder Tierarztes bestimmt und dürfen nur im Vertretungsfall übertragen werden. 2Die nicht verwendeten Betäubungsmittelrezepte sind bei Aufgabe der ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Tätigkeit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zurückzugeben.

(4) 1Der Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt hat die Betäubungsmittelrezepte gegen Entwendung zu sichern. 2Ein Verlust ist unter Angabe der Rezeptnummern dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte unverzüglich anzuzeigen, das die zuständige oberste Landesbehörde unterrichtet.

(5) Der Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt hat Teil III der Verschreibung und die Teile I bis III der fehlerhaft ausgefertigten Betäubungsmittelrezepte nach Ausstellungsdaten oder nach Vorgabe der zuständigen Landesbehörde geordnet drei Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der nach § 19 Abs. 1 Satz 3 des Betäubungsmittelgesetzes zuständigen Landesbehörde einzusenden oder Beauftragten dieser Behörde vorzulegen.

(6) 1Außer in den Fällen des § 5 dürfen Betäubungsmittel für Patienten, den Praxisbedarf und Tiere in Notfällen unter Beschränkung auf die zur Behebung des Notfalls erforderliche Menge abweichend von Absatz 1 Satz 1 verschrieben werden. 2Verschreibungen nach Satz 1 sind mit den Angaben nach § 9 Abs. 1 zu versehen und mit dem Wort "Notfall-Verschreibung" zu kennzeichnen. 3Die Apotheke hat den verschreibenden Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt unverzüglich nach Vorlage der Notfall-Verschreibung und möglichst vor der Abgabe des Betäubungsmittels über die Belieferung zu informieren. 4Dieser ist verpflichtet, unverzüglich die Verschreibung auf einem Betäubungsmittelrezept der Apotheke nachzureichen, die die Notfall-Verschreibung beliefert hat. 5Die Verschreibung ist mit dem Buchstaben "N" zu kennzeichnen. 6Die Notfall-Verschreibung ist dauerhaft mit dem in der Apotheke verbleibenden Teil der nachgereichten Verschreibung zu verbinden.





 

Frühere Fassungen von § 8 BtMVV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.05.2017Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
vom 22.05.2017 BGBl. I S. 1275
aktuell vorher 18.05.2011Artikel 2 Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
vom 11.05.2011 BGBl. I S. 821
aktuell vorher 21.07.2009Artikel 3 Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung
vom 15.07.2009 BGBl. I S. 1801
aktuellvor 21.07.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 8 BtMVV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 BtMVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BtMVV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 BtMVV Verschreiben für Kauffahrteischiffe (vom 21.08.2014)
... Abgabe von Betäubungsmitteln für die Ausrüstung von Kauffahrteischiffen gelten die §§ 8 und 9. Auf den Betäubungsmittelrezepten sind die in Absatz 4 Nr. 4 bis 6 genannten ...
§ 9 BtMVV Angaben auf dem Betäubungsmittelrezept (vom 08.04.2023)
... den Fällen des § 7 Absatz 5 Satz 3 der Buchstabe „K", in den Fällen des § 8 Absatz 6 Satz 5 der Buchstabe „N", 7. Name des verschreibenden Arztes, Zahnarztes oder ...
§ 12 BtMVV Abgabe (vom 08.04.2023)
... durfte, b) bei deren Ausfertigung eine Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 2, des § 8 Abs. 1 Satz 1 und 2 oder des § 9 nicht beachtet wurde, c) die bei Vorlage vor mehr als sieben Tagen ... 10 Abs. 1 oder des § 11 nicht beachtet wurde; 3. auf eine Verschreibung nach § 8 Abs. 6 , die a) nicht nach Satz 2 gekennzeichnet ist oder b) vor mehr als einem ...
§ 17 BtMVV Ordnungswidrigkeiten (vom 08.04.2023)
... oder leichtfertig 1. entgegen § 5b Absatz 2, § 7 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 4, § 8 Abs. 6 Satz 2 , § 9 Abs. 1, auch in Verbindung mit § 5 Absatz 6 Satz 3, § 7 Abs. 5 Satz 3 oder ... 2, § 9 Abs. 1, auch in Verbindung mit § 5 Absatz 6 Satz 3, § 7 Abs. 5 Satz 3 oder § 8 Abs. 6 Satz 5 , § 11 Abs. 1 oder § 12 Abs. 3, eine Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig ... Dokumentation nicht zur Einsicht und Auswertung vorlegt oder einsendet, 3. entgegen § 8 Abs. 1 Satz 1 , auch in Verbindung mit § 7 Abs. 1, Betäubungsmittel nicht auf einem gültigen ... einem gültigen Betäubungsmittelanforderungsschein verschreibt, 4. entgegen § 8 Abs. 3 für seine Verwendung bestimmte Betäubungsmittelrezepte überträgt oder bei ... für Arzneimittel und Medizinprodukte nicht zurückgibt, 5. entgegen § 8 Abs. 4 Betäubungsmittelrezepte nicht gegen Entwendung sichert oder einen Verlust nicht ... Entwendung sichert oder einen Verlust nicht unverzüglich anzeigt, 6. entgegen § 8 Abs. 5 , § 10 Abs. 4 oder § 12 Abs. 4 Satz 1 die dort bezeichneten Teile der Verschreibung oder ... nicht oder nicht vorschriftsmäßig aufbewahrt, 7. entgegen § 8 Abs. 6 Satz 4 die Verschreibung nicht unverzüglich der Apotheke nachreicht, 8. entgegen § ...
 
Zitat in folgenden Normen

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 360 SGB V Elektronische Übermittlung und Verarbeitung vertragsärztlicher elektronischer Verordnungen (vom 26.03.2024)
... Gründen im Einzelfall nicht möglich ist oder wenn es sich um einen Notfall im Sinne des § 8 Absatz 6 der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung handelt. Die Verpflichtung nach Satz 1 gilt nicht für Verordnungen von ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1309
Artikel 1 DVPMG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... Gründen im Einzelfall nicht möglich ist oder wenn es sich um einen Notfall im Sinne des § 8 Absatz 6 der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung handelt." d) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) Nach Satz 1 ...

Dritte Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
V. v. 22.05.2017 BGBl. I S. 1275
Artikel 1 3. BtMVVÄndV
... 5. Die bisherigen §§ 5b und 5c werden die §§ 5c und 5d. 6. In § 8 Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „§ 5 Absatz 9a" durch die Angabe „§ 5a Absatz 1" ...

Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 11.05.2011 BGBl. I S. 821
Artikel 2 25. BtMÄndV Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
... „Verschreibungen für den Rettungsdienstbedarf" ersetzt. 7. § 8 Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die nummerierten ...

Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung
G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1801
Artikel 3 BtMGuaÄndG Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
... sind, ist die diamorphingestützte Behandlung zu beenden." 6. In § 8 Absatz 1 Satz 3 werden nach dem Wort „Apotheke" die Wörter „, im Falle des ...

Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung und der Tierärztegebührenordnung
V. v. 15.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 70
Artikel 1 BtMVVuGOTÄndV Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
... den Fällen des § 7 Absatz 5 Satz 3 der Buchstabe „K", in den Fällen des § 8 Absatz 6 Satz 5 der Buchstabe „N",". c) In Nummer 8 wird die Angabe „§ 2 ...