Datenschutz-Grundverordnung

   Kapitel III - Rechte der betroffenen Person (Art. 12 - 23)   
   Abschnitt 3 - Berichtigung und Löschung (Art. 16 - 20)   
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Art. 18
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

(1) Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

a) die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
b) die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
c) der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
d) die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Artikel 21 Absatz 1 eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

(2) Wurde die Verarbeitung gemäß Absatz 1 eingeschränkt, so dürfen diese personenbezogenen Daten - von ihrer Speicherung abgesehen - nur mit Einwilligung der betroffenen Person oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

(3) Eine betroffene Person, die eine Einschränkung der Verarbeitung gemäß Absatz 1 erwirkt hat, wird von dem Verantwortlichen unterrichtet, bevor die Einschränkung aufgehoben wird.

Rechtsprechung zu Art. 18 DSGVO

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Querverweise

Auf Art. 18 DSGVO verweisen folgende Vorschriften:

    Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 
      Grundsätze
        Art. 11 (Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist)
     
      Rechte der betroffenen Person
        Transparenz und Modalitäten
          Art. 12 (Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person)
        Berichtigung und Löschung
          Art. 19 (Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung)
        Beschränkungen
          Art. 23 (Beschränkungen)
     
      Unabhängige Aufsichtsbehörden
        Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse
          Art. 58 (Befugnisse)
     
      Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen
        Art. 83 (Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen)
     
      Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen
        Art. 89 (Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken)
    Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 
      Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679
        Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
          Besondere Verarbeitungssituationen
            § 27 (Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken)
        Rechte der betroffenen Person
          § 34 (Auskunftsrecht der betroffenen Person)
          § 35 (Recht auf Löschung)
    Landesdatenschutzgesetz (LDSG) 
      Besondere Verarbeitungssituationen
        § 13 (Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken)
        § 14 (Datenverarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken)
    Abgabenordnung (AO) 
      Einleitende Vorschriften
        Verarbeitung geschützter Daten und Steuergeheimnis
          § 31c (Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten durch Finanzbehörden zu statistischen Zwecken)
        Rechte der betroffenen Person
          § 32c (Auskunftsrecht der betroffenen Person)
          § 32f (Recht auf Berichtigung und Löschung, Widerspruchsrecht)
    Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V) 
      Leistungen der Krankenversicherung
        Weiterentwicklung der Versorgung
          § 64e (Modellvorhaben zur umfassenden Diagnostik und Therapiefindung mittels Genomsequenzierung bei seltenen und bei onkologischen Erkrankungen, Verordnungsermächtigung)
     
      Telematikinfrastruktur
        Anforderungen an die Telematikinfrastruktur
          § 308 (Vorrang von technischen Schutzmaßnahmen)
        Anwendungen der Telematikinfrastruktur
          Verfügbarkeit von Daten aus Anwendungen der Telematikinfrastruktur für Forschungszwecke
            § 363 (Verarbeitung von Daten der elektronischen Patientenakte zu Forschungszwecken)
    Börsengesetz (BörsG) 
      Allgemeine Bestimmungen über die Börsen und ihre Organe
        § 22b (Verarbeitung personenbezogener Daten)
    Geldwäschegesetz (GwG) 
      Aufsicht, Zusammenarbeit, Bußgeldvorschriften, Datenschutz
        § 51a (Verarbeitung personenbezogener Daten durch Aufsichtsbehörden)
Was ist das?

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