Datenschutz-Grundverordnung

   Kapitel IV - Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter (Art. 24 - 43)   
   Abschnitt 1 - Allgemeine Pflichten (Art. 24 - 31)   
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Textdarstellung

  

Art. 24
Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen

(1) Der Verantwortliche setzt unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen um, um sicherzustellen und den Nachweis dafür erbringen zu können, dass die Verarbeitung gemäß dieser Verordnung erfolgt. Diese Maßnahmen werden erforderlichenfalls überprüft und aktualisiert.

(2) Sofern dies in einem angemessenen Verhältnis zu den Verarbeitungstätigkeiten steht, müssen die Maßnahmen gemäß Absatz 1 die Anwendung geeigneter Datenschutzvorkehrungen durch den Verantwortlichen umfassen.

(3) Die Einhaltung der genehmigten Verhaltensregeln gemäß Artikel 40 oder eines genehmigten Zertifizierungsverfahrens gemäß Artikel 42 kann als Gesichtspunkt herangezogen werden, um die Erfüllung der Pflichten des Verantwortlichen nachzuweisen.

Rechtsprechung zu Art. 24 DSGVO

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Querverweise

Auf Art. 24 DSGVO verweisen folgende Vorschriften:

    Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V) 
      Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
        Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten
          Verträge auf Bundes- und Landesebene
            § 87 (Bundesmantelvertrag, einheitlicher Bewertungsmaßstab, bundeseinheitliche Orientierungswerte)
          Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfung
            § 106c (Prüfungsstelle und Beschwerdeausschuss bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen)
     
      Versicherungs- und Leistungsdaten, Datenschutz, Datentransparenz
        Übermittlung und Aufbereitung von Leistungsdaten, Datentransparenz
          Übermittlung von Leistungsdaten
            § 295a (Abrechnung der im Rahmen von Verträgen nach § 73b, § 132e, § 132f und § 140a sowie vom Krankenhaus im Notfall erbrachten Leistungen)
    Aufenthaltsgesetz (AufenthG) 
      Ordnungsrechtliche Vorschriften
        § 48 (Ausweisrechtliche Pflichten)
     
      Beendigung des Aufenthalts
        Begründung der Ausreisepflicht
          § 56a (Elektronische Aufenthaltsüberwachung; Verordnungsermächtigung)
     
      Verfahrensvorschriften
        Zuständigkeiten
          § 72a (Abgleich von Visumantragsdaten zu Sicherheitszwecken)
        Verwaltungsverfahren
          § 78 (Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium)
          § 78a (Vordrucke für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen, Ausweisersatz und Bescheinigungen)
    Aufenthaltsverordnung (AufenthV) 
      Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet
        Passpflicht für Ausländer
          § 4 (Deutsche Passersatzpapiere für Ausländer)
     
      Verfahrensvorschriften
        Datenerfassung, Datenverarbeitung und Datenschutz
          Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten mit Chip nach § 4 sowie nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes
            § 61c (Übermittlung der Daten an den Dokumentenhersteller)
    Asylgesetz (AsylG) 
      Asylverfahren
        Allgemeine Verfahrensvorschriften
          § 15a (Auswertung von Datenträgern)
    Kreditwesengesetz (KWG) 
      Allgemeine Vorschriften
        2. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
          § 7 (Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank)
    Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) 
      Allgemeine Bestimmungen für Investmentvermögen und Verwaltungsgesellschaften
        Verwaltungsgesellschaften
          Allgemeine Verhaltens- und Organisationspflichten
            § 28 (Allgemeine Organisationspflichten; Verordnungsermächtigung)
    Straßenverkehrsgesetz (StVG) 
      IV. - Fahreignungsregister
        § 30a (Direkteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren)
     
      V. - Fahrzeugregister
        § 36 (Abruf im automatisierten Verfahren)
     
      VI. - Fahrerlaubnisregister
        § 53 (Direkteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren)
    Transplantationsgesetz (TPG) 
      Allgemeine Vorschriften
        § 2a (Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende; Verordnungsermächtigung)
     
      Transplantationsregister
        § 15b (Transplantationsregisterstelle)
        § 15f (Datenübermittlung durch die Transplantationsregisterstelle)
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