Depotgesetz
| (§ 1) |
(1) Wertpapiere im Sinne dieses Gesetzes sind Aktien, Kuxe, Zwischenscheine, Zins-, Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine, auf den Inhaber lautende oder durch Indossament übertragbare Schuldverschreibungen, ferner andere Wertpapiere, wenn diese vertretbar sind, mit Ausnahme von Banknoten und Papiergeld. Wertpapiere im Sinne dieses Gesetzes sind auch Namensschuldverschreibungen, soweit sie auf den Namen einer Wertpapiersammelbank ausgestellt wurden.
(2) Verwahrer im Sinne dieses Gesetzes ist, wem im Betrieb seines Gewerbes Wertpapiere unverschlossen zur Verwahrung anvertraut werden.
(3) Wertpapiersammelbanken sind Kreditinstitute, die von der nach Landesrecht zuständigen Stelle des Landes, in dessen Gebiet das Kreditinstitut seinen Sitz hat, als solche anerkannt sind. Die Anerkennung des Kreditinstituts als Wertpapiersammelbank kann, auch nachträglich, im Interesse des Anlegerschutzes von der Erfüllung von Auflagen abhängig gemacht werden. Die Anerkennung und deren Aufhebung sowie Auflagen sind öffentlich bekanntzugeben.
Rechtsprechung zu § 1 DepotG
9 Entscheidungen zu § 1 DepotG in unserer Datenbank:
- BGH, 30.11.2004 - XI ZR 200/03
Bankrecht - Unwirksamkeit von Entgeltklauseln für Übertragung von Wertpapieren
- FG Hamburg, 24.11.2011 - 6 K 22/10
Körperschaftsteuer: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beim Handel mit ...
- BGH, 30.11.2004 - XI ZR 49/04
AGB - Unwirksamkeit von Entgeltklauseln für Übertragung von Wertpapieren
- OLG Frankfurt, 27.06.2006 - 8 U 213/03
Argentinische Staatsanleihe: Verweigerung der Rückzahlung mit der Berufung auf ...
- BVerwG, 01.06.1966 - V C 72.65
5. ASpG-DV § 10 Abs. 1 Nr. 9, § 12
- OLG Karlsruhe, 20.03.2001 - 2 Ss 226/00
Finanzverwaltungsgesetz - Mit viel Geld ins Ausland kann teuer werden
- BGH, 19.09.1989 - XI ZR 179/88
Umfang der Verpfändung von Kontoguthaben und eines Wertpapierdepots
- LG Stuttgart, 20.05.2003 - 20 O 101/03
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Banken: Vergütung für die Übertragung von ...
- BVerwG, 22.08.1962 - V C 26.62
Altsparergesetz § 2
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
Stellenangebote mit Schwerpunkt Bankrecht, Kapitalmarktrecht