Depotgesetz
| 1. Abschnitt - Verwahrung (§§ 2 - 17a) |
(1) Der Verwahrer hat ein Wertpapier, das mehrere Rechte verbrieft, die jedes für sich in vertretbaren Wertpapieren einer und derselben Art verbrieft sein könnten (Sammelurkunde), einer Wertpapiersammelbank zur Verwahrung zu übergeben, es sei denn, der Hinterleger hat nach § 2 Satz 1 die gesonderte Aufbewahrung der Sammelurkunde verlangt. Der Aussteller kann jederzeit und ohne Zustimmung der übrigen Beteiligten
| 1. | eine von der Wertpapiersammelbank in Verwahrung genommene Sammelurkunde ganz oder teilweise durch einzelne in Sammelverwahrung zu nehmende Wertpapiere oder | |
| 2. | einzelne Wertpapiere eines Sammelbestands einer Wertpapiersammelbank durch eine Sammelurkunde |
ersetzen.
(2) Verwahrt eine Wertpapiersammelbank eine Sammelurkunde allein oder zusammen mit einzelnen Wertpapieren, die über Rechte der in der Sammelurkunde verbrieften Art ausgestellt sind, gelten die §§ 6 bis 9 sowie die sonstigen Vorschriften dieses Gesetzes über Sammelverwahrung und Sammelbestandanteile sinngemäß, soweit nicht in Absatz 3 etwas anderes bestimmt ist.
(3) Wird auf Grund der §§ 7 und 8 die Auslieferung von einzelnen Wertpapieren verlangt, so hat der Aussteller die Sammelurkunde insoweit durch einzelne Wertpapiere zu ersetzen, als dies für die Auslieferung erforderlich ist; während des zur Herstellung der einzelnen Wertpapiere erforderlichen Zeitraums darf die Wertpapiersammelbank die Auslieferung verweigern. Ist der Aussteller nach dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis nicht verpflichtet, an die Inhaber der in der Sammelurkunde verbrieften Rechte einzelne Wertpapiere auszugeben, kann auch von der Wertpapiersammelbank die Auslieferung von einzelnen Wertpapieren nicht verlangt werden.
Rechtsprechung zu § 9a DepotG
11 Entscheidungen zu § 9a DepotG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Köln, 23.06.2004 - 13 U 224/03
Unwirksame Entgeltklausel für Wertpapierübertragung bei Depotauflösung
- BGH, 30.11.2004 - XI ZR 200/03
Bankrecht - Unwirksamkeit von Entgeltklauseln für Übertragung von Wertpapieren
- OLG Frankfurt, 30.05.2008 - 8 U 120/07
Inhaberschuldverschreibung: Leistungsanspruch Zug um Zug gegen die Aushändigung ...
- BGH, 30.11.2004 - XI ZR 49/04
AGB - Unwirksamkeit von Entgeltklauseln für Übertragung von Wertpapieren
- BGH, 25.06.2008 - II ZB 39/07
Gesellschaftsrecht - Spruchverfahren: Darlegung d. Stellung als Aktionär reicht!
- OLG Stuttgart, 29.01.2004 - 2 U 112/03
Inhaltskontrolle von Depotgebühren: Unwirksame AGB-Klausel über Depotgebühr für ...
- OLG Frankfurt, 28.11.2008 - 8 U 243/07
Argentinische Staatsanleihen; Nachweis der Aktivlegitimation
- OLG Frankfurt, 24.07.2007 - 8 U 248/06
Kapitalanlage in argentinischen Staatsanleihen: Verweigerung der Rückzahlung ...
- OLG Stuttgart, 08.11.2006 - 14 U 60/05
Rechtlich selbstständige Verträge über die Beteiligung einer Vielzahl von ...
- BGH, 16.07.2004 - IXa ZB 24/04
Zwangsvollstreckung - Vollstreckung aus einem Titel auf Übertragung von Aktien
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Querverweise
- Einkommenssteuergesetz (EStG)
- Steuererhebung
- Steuerabzug vom Kapitalertrag (Kapitalertragsteuer)
- § 43 (Kapitalerträge mit Steuerabzug)
- Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger
- § 49 (Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte)
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