Designgesetz
Abschnitt 9 - Verfahren in Designstreitsachen (§§ 52 - 54) |
(1) 1Die Designgerichte sind für Widerklagen auf Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit eines eingetragenen Designs zuständig, sofern diese im Zusammenhang mit Klagen wegen der Verletzung desselben eingetragenen Designs erhoben werden. 2§ 34 gilt entsprechend.
(2) Die Widerklage ist unzulässig, soweit im Nichtigkeitsverfahren (§ 34a) über denselben Streitgegenstand zwischen denselben Parteien durch unanfechtbaren Beschluss entschieden wurde.
(3) 1Auf Antrag des Inhabers des eingetragenen Designs kann das Gericht nach Anhörung der weiteren Beteiligten das Verfahren aussetzen und den Widerkläger auffordern, innerhalb einer vom Gericht zu bestimmenden Frist beim Deutschen Patent- und Markenamt die Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit dieses eingetragenen Designs zu beantragen. 2Wird der Antrag nicht innerhalb der Frist gestellt, wird das Verfahren fortgesetzt; die Widerklage gilt als zurückgenommen. 3Das Gericht kann für die Dauer der Aussetzung einstweilige Verfügungen erlassen und Sicherheitsmaßnahmen treffen.
(4) 1Das Gericht teilt dem Deutschen Patent- und Markenamt den Tag der Erhebung der Widerklage mit. 2Das Deutsche Patent- und Markenamt vermerkt den Tag der Erhebung im Register. 3Das Gericht übermittelt dem Deutschen Patent- und Markenamt eine Ausfertigung des rechtskräftigen Urteils. 4Das Deutsche Patent- und Markenamt trägt das Ergebnis des Verfahrens mit dem Datum der Entscheidung in das Register ein.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes vom 04.04.2016
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.07.2016 | Gesetz zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes | 04.04.2016 | |
01.01.2014 | Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz | 10.10.2013 |
begünstigung
Rechtsprechung zu § 52b DesignG
5 Entscheidungen zu § 52b DesignG in unserer Datenbank:
- KG, 16.12.2015 - 24 U 121/15
Bettendesign - Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen Verletzung eines ...
- OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 6 U 34/15
Schutzumfang eines eingetragenen Designs mit Rücksicht auf den vorbekannten ...
- OLG Düsseldorf, 16.02.2016 - 20 W 16/16
Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Eilantrags; Fehlende ...
- OLG Hamburg, 21.12.2022 - 5 U 151/21
Schalungsbretter - Unterlassungsanspruch wegen Verletzung eines Designs für ...
Zum selben Verfahren:
- LG Hamburg, 07.12.2021 - 310 O 26/21
Designrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen einer angeblichen Designverletzung
- LG Hamburg, 07.12.2021 - 310 O 26/21
Querverweise
Auf § 52b DesignG verweisen folgende Vorschriften:
- Designgesetz (DesignG)
- Nichtigkeit und Löschung
- § 34b (Aussetzung)