Sie sehen hier das Erneuerbare-Energien-Gesetz in der am 1.1.2009 in Kraft getretenen Fassung. Diese weicht auch in der Paragraphenfolge von der bisher geltenden Fassung von 2004 ab. Übergangsregelung: § 66.

Erneuerbare-Energien-Gesetz

   Teil 7 - Verordnungsermächtigung, Erfahrungsbericht, Übergangsbestimmungen (§§ 64 - 66)   
§ 65
Erfahrungsbericht

Die Bundesregierung evaluiert dieses Gesetz und legt dem Bundestag bis zum 31. Dezember 2014 und dann alle vier Jahre einen Erfahrungsbericht vor.

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Literatur im Internet zu § 65 EEG

Querverweise

Auf § 65 EEG verweisen folgende Vorschriften:
    EEG
      Transparenz
        Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
          § 51 (Information der Bundesnetzagentur)

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