EG-Vertrag
| 3. Teil - Die Politiken der Gemeinschaft (Art. 23 - 181a) |
| Titel VII - Die Wirtschafts- und Währungspolitik (Art. 98 - 124) |
| Kapitel 1 - Die Wirtschaftspolitik (Art. 98 - 104) |
(1) Die Gemeinschaft haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen von Mitgliedstaaten und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; dies gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens. Ein Mitgliedstaat haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen eines anderen Mitgliedstaats und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; dies gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens.
(2) Der Rat kann erforderlichenfalls nach dem Verfahren des Artikels 252 Definitionen für die Anwendung der in Artikel 101 und in diesem Artikel vorgesehenen Verbote näher bestimmen.
Rechtsprechung zu Art. 103 EG
18 Entscheidungen zu Art. 103 EG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- EuGH, 27.11.2012 - C-370/12
Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist - ...
- OLG München, 22.02.2006 - 7 U 4657/05
Sittenwidrigkeit der Vermitttlung von Schuldscheindarlehensgeschäften durch eine ...
- BGH, 25.07.2005 - II ZR 390/03
Zur Haftung von Tätern und Teilnehmern an einer Insolvenzverschleppung
- FG Brandenburg, 06.03.2003 - 5 V 131/03
Keine Aufrechnung bei Begründung der Aufrechnungslage erst nach Eröffnung des ...
- BGH, 20.01.2000 - IX ZR 58/99
Anfechtung der Rechtshandlungen von Gläubigern
- BGH, 16.12.1999 - VII ZR 392/96
Architektenrecht - Übernahme eines Architektenvertrages: Schriftform
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2010 - 17 A 391/06
Zum selben Verfahren:
- BGH, 17.03.2008 - II ZR 45/06
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