Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) ist mit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags zum 1.12.2009 in "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" umbenannt worden und hat eine neue Artikelabfolge erhalten. Sie sehen hier die bis zum 30.11.2009 geltende Fassung.
EG-Vertrag
3. Teil - Die Politiken der Gemeinschaft (Art. 23 - 181a) |
Titel VII - Die Wirtschafts- und Währungspolitik (Art. 98 - 124) |
Kapitel 4 - Übergangsbestimmungen (Art. 116 - 124) |
Alte Fassung
Zitiervorschläge
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Die Zusammensetzung des ECU-Währungskorbs wird nicht geändert.
Mit Beginn der dritten Stufe wird der Wert der ECU nach Artikel 123 Absatz 4 unwiderruflich festgesetzt.
Rechtsprechung zu Art. 118 EG
4 Entscheidungen zu Art. 118 EG in unserer Datenbank:
- EuGH, 08.07.1999 - C-49/92
Kommission / Anic Partecipazioni
- EuGH, 01.02.1996 - C-280/94
Posthuma-van Damme und Oztürk
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1995 - C-280/94
Y. M. Posthuma-van Damme gegen Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor ...
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1995 - C-280/94
- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2004 - C-184/02
Spanien / Parlament und Rat