EG-Vertrag
| 1. Teil - Grundsätze (Art. 1 - 16) |
Unbeschadet der Artikel 73, 86 und 87 und in Anbetracht des Stellenwerts, den Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse innerhalb der gemeinsamen Werte der Union einnehmen, sowie ihrer Bedeutung bei der Förderung des sozialen und territorialen Zusammenhalts tragen die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse im Anwendungsbereich dieses Vertrags dafür Sorge, daß die Grundsätze und Bedingungen für das Funktionieren dieser Dienste so gestaltet sind, daß sie ihren Aufgaben nachkommen können.
Rechtsprechung zu Art. 16 EG
47 Entscheidungen zu Art. 16 EG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- KG, 20.04.2011 - Verg 2/11
Vergabe - Vorgabe nicht eingehalten: Änderungen an den Vertragsunterlagen!
- OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - Verg 40/11
Vergabe - Zur Formbedürftigkeit der Angebotsunterlagen; Zuschlagsverbot
- OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - Verg 42/11
Vergabe - Zur Formbedürftigkeit der Angebotsunterlagen; Zuschlagsverbot
- OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - Verg 41/11
Vergabe - Zur Formbedürftigkeit der Angebotsunterlagen; Zuschlagsverbot
- VK Nordbayern, 03.02.2011 - 21.VK-3194-50/10
Vergabe - Wesentliche Preisangaben fehlen: Ausschluss,keine Nachreichung möglich
- VK Bund, 21.04.2011 - VK 3-38/11
Vergabe - Fehlende Angebotsunterschrift kann nicht nachgereicht werden!
- EuG, 12.02.2008 - T-289/03
Staatliche Beihilfen - Von Irland für den Markt der privaten Krankenversicherung ...
- VK Nordbayern, 12.01.2011 - 21.VK-3194-47/10
Vergabe - Gerechtes Vergabeverfahren nur bei Abgabe von vergleichbaren Angeboten
- VK Sachsen, 17.05.2011 - 1/SVK/012-11
Vergabe - Änderungen = Ausschluss!
- VK Sachsen, 01.06.2011 - 1/SVK/019-11
Vergabe - Wann liegt eine Mischkalkulation vor?
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Literatur im Internet zu Art. 16 EG
- Auf dem Weg zu einer neuen Konzeption der kommunalen Daseinsvorsorge
von RA Dr. Thomas Fuchs (Aufsatz, PDF-Format)
Der Beitrag zeigt die Politik der Europäischen Kommission im Bereich von Leistungen der Daseinsvorsorge auf und weist anhand der Entscheidung Stadt Halle nach, dass sie dabei bereits jetzt vom Europäischen Gerichtshof unterstützt wird.
über delegibus.org - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
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