EG-Vertrag
| 3. Teil - Die Politiken der Gemeinschaft (Art. 23 - 181a) |
| Titel XX - Entwicklungszusammenarbeit (Art. 177 - 181) |
(1) Die Politik der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit, die eine Ergänzung der entsprechenden Politik der Mitgliedstaaten darstellt, fördert
| - | die nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Entwicklungsländer, insbesondere der am meisten benachteiligten Entwicklungsländer; | |
| - | die harmonische, schrittweise Eingliederung der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft; | |
| - | die Bekämpfung der Armut in den Entwicklungsländern. |
(2) Die Politik der Gemeinschaft in diesem Bereich trägt dazu bei, das allgemeine Ziel einer Fortentwicklung und Festigung der Demokratie und des Rechtsstaats sowie das Ziel der Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu verfolgen.
(3) Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten kommen den im Rahmen der Vereinten Nationen und anderer zuständiger internationaler Organisationen gegebenen Zusagen nach und berücksichtigen die in diesem Rahmen gebilligten Zielsetzungen.
Rechtsprechung zu Art. 177 EG
126 Entscheidungen zu Art. 177 EG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2007 - C-91/05
Nichtigkeitsklage - Artikel 47 EU - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 20.05.2008 - C-91/05
Nichtigkeitsklage - Art. 47 EU - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - ...
- EuGH, 20.05.2008 - C-91/05
- OLG Frankfurt, 09.12.1996 - 20 W 308/95
Freizügigkeit - Niederlassungsfreiheit - Gesellschaften - Europäische ...
- EuGH, 06.11.2008 - C-155/07
Nichtigkeitsklage - Beschluss 2006/1016/EG - Garantieleistung der Gemeinschaft ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2008 - C-155/07
Nichtigkeitsklage - Beschluss 2006/1016/EG - Garantie der Gemeinschaft für ...
- Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2008 - C-155/07
- BAG, 23.03.1999 - 3 AZR 631/97
Pensionskasse und arbeitsrechtliches Diskriminierungsverbot
Zum selben Verfahren:
- BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 631/97
Diskriminierungsverbot aus Art. 141 EG auch für Pensionskassen
- BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 631/97
- LG Potsdam, 27.04.1998 - 12 O 20/97
- LSG Niedersachsen, 22.05.1997 - L 3 Kg 43/94
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