EG-Vertrag
| 4. Teil - Die Assoziierung der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete (Art. 182 - 188) |
Ist die Höhe der Zollsätze, die bei der Einfuhr in ein Land oder Hoheitsgebiet für Waren aus einem dritten Land gelten, bei Anwendung des Artikels 184 Absatz 1 geeignet, Verkehrsverlagerungen zum Nachteil eines Mitgliedstaats hervorzurufen, so kann dieser die Kommission ersuchen, den anderen Mitgliedstaaten die erforderlichen Abhilfemaßnahmen vorzuschlagen.
Rechtsprechung zu Art. 185 EG
15 Entscheidungen zu Art. 185 EG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-282/05
Anfechtung eines Urteils des Gerichts - Außervertragliche Haftung der ...
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2001 - C-452/98
ÜLG-System - Reismarkt - Schutzmaßnahmen
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 22.11.2001 - C-452/98
Assoziierungsregelung für die überseeischen Länder und Gebiete - Einfuhr von Reis ...
- EuGH, 22.11.2001 - C-452/98
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2001 - C-451/98
ÜLG-System - Reismarkt - Schutzmaßnahmen
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 22.11.2001 - C-451/98
Assoziierungsregelung für die überseeischen Länder und Gebiete - Einfuhr von Reis ...
- EuGH, 22.11.2001 - C-451/98
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2001 - C-301/97
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 22.11.2001 - C-301/97
Assoziierungsregelung für die überseeischen Länder und Gebiete - Einfuhr von Reis ...
- EuGH, 22.11.2001 - C-301/97
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2001 - C-110/97
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 22.11.2001 - C-110/97
Assoziierungsregelung für die überseeischen Länder und Gebiete - Einfuhr von Reis ...
- EuGH, 22.11.2001 - C-110/97
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