EG-Vertrag

   5. Teil - Die Organe der Gemeinschaft (Art. 189 - 280)   
   Titel I - Vorschriften über die Organe (Art. 189 - 267)   
   Kapitel 1 - Die Organe (Art. 189 - 248)   
   Abschnitt 2 - Der Rat (Art. 202 - 210)   
vorherige Vorschriftnächste Vorschrift Artikel 208
(ex-Art. 152)

Der Rat kann die Kommission auffordern, die nach seiner Ansicht zur Verwirklichung der gemeinsamen Ziele geeigneten Untersuchungen vorzunehmen und ihm entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.

Rechtsprechung zu Art. 208 EG

Rechtsprechungsübersichten:

Literatur im Internet zu Art. 208 EG

Rechtsberatung

  • Sofortige Rechtsauskunft zu Art. 208 EG bei frag-einen-anwalt.de
    Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht