Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) ist mit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags zum 1.12.2009 in "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" umbenannt worden und hat eine neue Artikelabfolge erhalten. Sie sehen hier die bis zum 30.11.2009 geltende Fassung.
EG-Vertrag
5. Teil - Die Organe der Gemeinschaft (Art. 189 - 280) |
Titel I - Vorschriften über die Organe (Art. 189 - 267) |
Kapitel 1 - Die Organe (Art. 189 - 248) |
Abschnitt 2 - Der Rat (Art. 202 - 210) |
Alte Fassung
Zitiervorschläge
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Rechtsprechung zu Art. 208 EG
2 Entscheidungen zu Art. 208 EG in unserer Datenbank:
- Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2002 - C-11/00
Kommission / EZB
- EuG, 06.09.2011 - T-292/09
Mugraby / Rat und Kommission
Querverweise
Auf Art. 208 EG verweisen folgende Vorschriften:
- EG-Vertrag (EG)
- Die Organe der Gemeinschaft
- Finanzvorschriften
- Art. 278 (ex-Art. 208)