EG-Vertrag
| 2. Teil - Die Unionsbürgerschaft (Art. 17 - 22) |
Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Wirtschafts- und Sozialausschuß alle drei Jahre über die Anwendung dieses Teiles Bericht. In dem Bericht wird der Fortentwicklung der Union Rechnung getragen.
Auf dieser Grundlage kann der Rat unbeschadet der anderen Bestimmungen dieses Vertrags zur Ergänzung der in diesem Teil vorgesehenen Rechte einstimmig auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments Bestimmungen erlassen, die er den Mitgliedstaaten zur Annahme gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften empfiehlt.
Rechtsprechung zu Art. 22 EG
10 Entscheidungen zu Art. 22 EG in unserer Datenbank:
- VK Thüringen, 05.09.2011 - 250-4003.20-3317/2011-E-005-HBN
Vergabe - Fehlende Angebotsunterschrift kann nicht nachgereicht werden!
- VK Niedersachsen, 10.05.2011 - VgK-11/11
Vergabe - Zulässigkeit der elektronischen Auktion für VOL-Vergaben!
- VK Brandenburg, 07.12.2010 - VK 60/10
Vergabe - Voraussetzungen für die Einstufung als öffentlicher Auftraggeber
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2008 - C-228/07
Leistungen bei Arbeitslosigkeit oder bei Invalidität - Unionsbürgerschaft - ...
- Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2005 - C-408/03
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Belgien - Unionsbürgerschaft - ...
- VGH Baden-Württemberg, 19.08.2003 - 4 S 1095/02
Freier Warenverkehr - erneute Zulassung eines bereits in anderem EG-Land ...
- Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-224/98
- Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2001 - C-315/99
- LG Hamburg, 23.10.1995 - 419 O 85/95
- BGH, 25.06.1959 - II ZB 6/59
Rechtsstellung des Inhabers eines Handelsgewerbes bei Führung einer unzulässigen ...
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