EG-Vertrag
| 5. Teil - Die Organe der Gemeinschaft (Art. 189 - 280) |
| Titel I - Vorschriften über die Organe (Art. 189 - 267) |
| Kapitel 1 - Die Organe (Art. 189 - 248) |
| Abschnitt 4 - Der Gerichtshof (Art. 220 - 245) |
Der Rat kann durch einstimmigen Beschluss auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des Gerichtshofs oder auf Antrag des Gerichtshofs und nach Anhörung des Europäischen Parlaments und der Kommission gerichtliche Kammern bilden, die für Entscheidungen im ersten Rechtszug über bestimmte Kategorien von Klagen zuständig sind, die in besonderen Sachgebieten erhoben werden.
In dem Beschluss über die Bildung einer gerichtlichen Kammer werden die Regeln für die Zusammensetzung dieser Kammer und der ihr übertragene Zuständigkeitsbereich festgelegt.
Gegen die Entscheidungen der gerichtlichen Kammern kann vor dem Gericht erster Instanz ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel oder, wenn der Beschluss über die Bildung der Kammer dies vorsieht, ein auch Sachfragen betreffendes Rechtsmittel eingelegt werden.
Zu Mitgliedern der gerichtlichen Kammern sind Personen auszuwählen, die jede Gewähr für Unabhängigkeit bieten und über die Befähigung zur Ausübung richterlicher Tätigkeiten verfügen. Sie werden einstimmig vom Rat ernannt.
Die gerichtlichen Kammern erlassen ihre Verfahrensordnung im Einvernehmen mit dem Gerichtshof. Diese Verfahrensordnung bedarf der Genehmigung des Rates, der darüber mit qualifizierter Mehrheit entscheidet.
Soweit der Beschluss über die Bildung der gerichtlichen Kammer nichts anderes vorsieht, finden die den Gerichtshof betreffenden Bestimmungen dieses Vertrags und die Satzung des Gerichtshofs auf die gerichtlichen Kammern Anwendung.
Rechtsprechung zu Art. 225a EG
9 Entscheidungen zu Art. 225a EG in unserer Datenbank:
- EuG, 18.12.2008 - T-90/07
Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Versorgungsbezüge - Übertragung ...
- EuG, 11.11.2008 - T-390/07
Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Zulässigkeit - ...
- EuG, 09.12.2010 - T-526/08
Rechtsmittel - Anschlussrechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstellung ...
- Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2007 - C-331/05
Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft - Art. 288 Abs. 2 ...
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-403/04
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 8. ...
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-405/04
Sumitomo Metal Industries Ltd - Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster ...
- EuG, 15.12.2005 - T-260/05
Verweisung an das Gericht für den öffentlichen Dienst
- EuG, 15.12.2005 - T-225/05
Verweisung an das Gericht für den öffentlichen Dienst
- Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-50/00
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