EG-Vertrag
| 3. Teil - Die Politiken der Gemeinschaft (Art. 23 - 181a) |
| Titel I - Der freie Warenverkehr (Art. 23 - 31) |
(1) Grundlage der Gemeinschaft ist eine Zollunion, die sich auf den gesamten Warenaustausch erstreckt; sie umfaßt das Verbot, zwischen den Mitgliedstaaten Ein- und Ausfuhrzölle und Abgaben gleicher Wirkung zu erheben, sowie die Einführung eines Gemeinsamen Zolltarifs gegenüber dritten Ländern.
(2) Artikel 25 und Kapitel 2 dieses Titels gelten für die aus den Mitgliedstaaten stammenden Waren sowie für diejenigen Waren aus dritten Ländern, die sich in den Mitgliedstaaten im freien Verkehr befinden.
Rechtsprechung zu Art. 23 EG
104 Entscheidungen zu Art. 23 EG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- EuGH, 08.11.2005 - C-293/02
Regelung über die Ausfuhr von Kartoffeln aus Jersey in das Vereinigte Königreich ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2005 - C-293/02
Protokoll Nr. 3 betreffend die Kanalinseln und die Insel Man - Verordnung (EWG) ...
- Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2005 - C-293/02
- EuGH, 27.02.2003 - C-389/00
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 23 EG und 25 EG - ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2002 - C-389/00
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.
- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2002 - C-389/00
- EuGH, 21.06.2007 - C-173/05
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 23 EG, 25 EG und ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2006 - C-173/05
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Kooperationsabkommen EWG-Algerien - ...
- Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2006 - C-173/05
- EuGH, 21.09.2000 - C-441/98
Abgaben gleicher Wirkung - Tabakausfuhren - Abgabe zugunsten eines Sozialfonds
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 23.04.2002 - C-234/99
Inländische Abgabe auf Schweine - Abgaben gleicher Wirkung - Inländische ...
Zum selben Verfahren:
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
26.05.2012
26.05.2012
26.05.2012
Weitere Stellenangebote
Querverweise
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen