EG-Vertrag
| 5. Teil - Die Organe der Gemeinschaft (Art. 189 - 280) |
| Titel II - Finanzvorschriften (Art. 268 - 280) |
Der Haushalt wird unbeschadet der sonstigen Einnahmen vollständig aus Eigenmitteln finanziert.
Der Rat legt auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments einstimmig die Bestimmungen über das System der Eigenmittel der Gemeinschaft fest und empfiehlt sie den Mitgliedstaaten zur Annahme gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften.
Rechtsprechung zu Art. 269 EG
12 Entscheidungen zu Art. 269 EG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-284/05
Vertragsverletzungsklagen - Einfuhr von militärischen Gütern und ...
- Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2003 - C-239/01
Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften ...
- EuGH, 15.11.2011 - C-539/09
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Vom Rechnungshof geäußerte Absicht, in ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2011 - C-539/09
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 258 AEUV - ...
- Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2011 - C-539/09
- Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-372/05
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzungsklagen - Einfuhr von militärischen ...
- Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-239/06
Kommission / Italien - Vertragsverletzungsklagen - Einfuhr von militärischen ...
- Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-461/05
Kommission / Dänemark - Vertragsverletzungsklagen - Einfuhr von militärischen ...
- Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-409/05
Kommission / Griechenland - Vertragsverletzungsklagen - Einfuhr von militärischen ...
- Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-387/05
Kommission / Italien - Vertragsverletzungsklagen - Einfuhr von militärischen ...
- Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-294/05
Kommission / Schweden - Vertragsverletzungsklagen - Einfuhr von militärischen ...
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