EG-Vertrag
| 5. Teil - Die Organe der Gemeinschaft (Art. 189 - 280) |
| Titel II - Finanzvorschriften (Art. 268 - 280) |
(1) Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten bekämpfen Betrügereien und sonstige gegen die finanziellen Interessen der Gemeinschaft gerichtete rechtswidrige Handlungen mit Maßnahmen nach diesem Artikel, die abschreckend sind und in den Mitgliedstaaten einen effektiven Schutz bewirken.
(2) Zur Bekämpfung von Betrügereien, die sich gegen die finanziellen Interessen der Gemeinschaft richten, ergreifen die Mitgliedstaaten die gleichen Maßnahmen, die sie auch zur Bekämpfung von Betrügereien ergreifen, die sich gegen ihre eigenen finanziellen Interessen richten.
(3) Die Mitgliedstaaten koordinieren unbeschadet der sonstigen Vertragsbestimmungen ihre Tätigkeit zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft vor Betrügereien. Sie sorgen zu diesem Zweck zusammen mit der Kommission für eine enge, regelmäßige Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden.
(4) Zur Gewährleistung eines effektiven und gleichwertigen Schutzes in den Mitgliedstaaten beschließt der Rat gemäß dem Verfahren des Artikels 251 nach Anhörung des Rechnungshofs die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Betrügereien, die sich gegen die finanziellen Interessen der Gemeinschaft richten. Die Anwendung des Strafrechts der Mitgliedstaaten und ihre Strafrechtspflege bleiben von diesen Maßnahmen unberührt.
(5) Die Kommission legt in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich einen Bericht über die Maßnahmen vor, die zur Durchführung dieses Artikels getroffen wurden.
Rechtsprechung zu Art. 280 EG
24 Entscheidungen zu Art. 280 EG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- EuGH, 10.07.2003 - C-15/00
Europäische Investitionsbank (EIB) - Beschluss des Direktoriums - ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2002 - C-15/00
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Europäische Investitionsbank.
- Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2002 - C-15/00
- EuGH, 10.07.2003 - C-11/00
Europäische Zentralbank (EZB) - Beschluss 1999/726/EG über Betrugsbekämpfung - ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2002 - C-11/00
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Europäische Zentralbank.
- Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2002 - C-11/00
- EuGH, 18.11.1999 - C-209/97
Verordnung (EG) Nr. 515/97 - Rechtsgrundlage - Artikel 235 EG-Vertrag (jetzt ...
- EuG, 02.05.2000 - T-17/00
Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Rechtsakt des Parlaments - Immunität ...
Zum selben Verfahren:
- EuG, 26.02.2002 - T-17/00
Handlung des Parlaments - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Immunität der ...
- EuG, 26.02.2002 - T-17/00
- Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2006 - C-496/04
Slob - Landwirtschaft , Milcherzeugnisse
- EuGH, 12.04.2005 - C-80/04
Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung - Fehlender Kausalzusammenhang zwischen ...
- Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2008 - C-455/06
Ausfuhrerstattungen - Schutz von Tieren beim Transport - Schutz der finanziellen ...
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Literatur im Internet zu Art. 280 EG
- Die Frage der Einführung einer partiellen strafrechtlichen Anweisungskompetenz des Rates der EG zum Schutz der Finanzinteressen der Europäischen Gemeinschaft unter besonderer Berücksichtigung der Unberührtheitsklausel in Art. 280 Abs. 4 S. 2 EG-Vertrag
von RA Dr. Ingo Fromm, Koblenz (Aufsatz, PDF-Format)
ZIS 2007, 26
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