EG-Vertrag
| 3. Teil - Die Politiken der Gemeinschaft (Art. 23 - 181a) |
| Titel III - Die Freizügigkeit, der freie Dienstleistungs- und Kapitalverkehr (Art. 39 - 60) |
| Kapitel 3 - Dienstleistungen (Art. 49 - 55) |
Die Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Gemeinschaft für Angehörige der Mitgliedstaaten, die in einem anderen Staat der Gemeinschaft als demjenigen des Leistungsempfängers ansässig sind, sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verboten.
Der Rat kann mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission beschließen, daß dieses Kapitel auch auf Erbringer von Dienstleistungen Anwendung findet, welche die Staatsangehörigkeit eines dritten Landes besitzen und innerhalb der Gemeinschaft ansässig sind.
Rechtsprechung zu Art. 49 EG
Rechtsprechungsübersichten:
- 256 Entscheidungen zu Art. 49 EG im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 2 Entscheidungen der BGH-Strafsenate zu Art. 49 EG im Volltext bei
geordnet nach Datum - Urteilsbesprechung zu Art. 49 EG bei ibr-online
Literatur im Internet zu Art. 49 EG
- Die Freizügigkeit der Rechtsanwälte in Europa
von Frédéric Puel
AnwBl 1998, 31
über www.anwaltverein.de - Art. 49 EG wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Rechtsberatung
Sofortige Rechtsauskunft zu Art. 49 EG bei 
Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Auswahl bereits beantworteter Fragen (1)
Eigene Frage stellen
Sie betreiben juristische Seiten im Internet?