EG-Vertrag

   3. Teil - Die Politiken der Gemeinschaft (Art. 23 - 181a)   
   Titel III - Die Freizügigkeit, der freie Dienstleistungs- und Kapitalverkehr (Art. 39 - 60)   
   Kapitel 4 - Der Kapital- und Zahlungsverkehr (Art. 56 - 60)   
Artikel 56
(ex-Art. 73b)

(1) Im Rahmen der Bestimmungen dieses Kapitels sind alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern verboten.

(2) Im Rahmen der Bestimmungen dieses Kapitels sind alle Beschränkungen des Zahlungsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern verboten.

Rechtsprechung zu Art. 56 EG

Rechtsprechungsübersichten:

Literatur im Internet zu Art. 56 EG

Querverweise

Auf Art. 56 EG verweisen folgende Vorschriften:
    EG
      Die Politiken der Gemeinschaft
        Die Freizügigkeit, der freie Dienstleistungs- und Kapitalverkehr
          Der Kapital- und Zahlungsverkehr
            Art. 57 (ex-Art. 73c)
            Art. 58 (ex-Art. 73d)
        Die Wirtschafts- und Währungspolitik
          Übergangsbestimmungen
            Art. 116 (ex-Art. 109e)
Redaktionelle Querverweise zu Art. 56 EG:
    EG
      Die Politiken der Gemeinschaft
        Die Freizügigkeit, der freie Dienstleistungs- und Kapitalverkehr
          Das Niederlassungsrecht
            Art. 43 II (ex-Art. 52) (zu Art. 56 ff)

Rechtsberatung

Sofortige Rechtsauskunft zu Art. 56 EG bei frag-einen-anwalt.de
Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!

Frage stellen

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht