Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) ist mit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags zum 1.12.2009 in "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" umbenannt worden und hat eine neue Artikelabfolge erhalten. Sie sehen hier die bis zum 30.11.2009 geltende Fassung.
EG-Vertrag
3. Teil - Die Politiken der Gemeinschaft (Art. 23 - 181a) |
Titel V - Der Verkehr (Art. 70 - 80) |
Alte Fassung
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Rechtsprechung zu Art. 70 EG
19 Entscheidungen zu Art. 70 EG in unserer Datenbank:
- VG Aachen, 09.08.2011 - 2 K 604/08
Zur Ausnahmegenehmigung zum Schleppen von Kraftfahrzeugen
- Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2005 - C-456/04
Agip Petroli - Freier Dienstleistungsverkehr im Seeverkehr in den Mitgliedstaaten ...
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2010 - C-382/08
Neukirchinger - Luftverkehr - Freier Dienstleistungsverkehr - Verordnung (EWG) ...
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2003 - C-211/01
Kommission / Rat
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 11.09.2003 - C-211/01
Kommission / Rat
- EuGH, 11.09.2003 - C-211/01
- VG Stuttgart, 04.04.2000 - 10 K 1067/00
Ansspruch auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs; ...
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2003 - C-157/02
Rieser Internationale Transporte
- VG Freiburg, 18.12.2002 - 1 K 2400/99
Kein Schutz des Altunternehmers bei Genehmigung für neues Stadtbuskonzept
- Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2001 - C-70/99
Kommission / Portugal
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 26.06.2001 - C-70/99
Kommission / Portugal
- EuGH, 26.06.2001 - C-70/99
Querverweise
Auf Art. 70 EG verweisen folgende Vorschriften:
- EG-Vertrag (EG)
- Die Politiken der Gemeinschaft
- Der Verkehr
- Art. 71 (ex-Art. 75)