EG-Vertrag
| 3. Teil - Die Politiken der Gemeinschaft (Art. 23 - 181a) |
| Titel V - Der Verkehr (Art. 70 - 80) |
Die Bestimmungen dieses Titels stehen Maßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland nicht entgegen, soweit sie erforderlich sind, um die wirtschaftlichen Nachteile auszugleichen, die der Wirtschaft bestimmter, von der Teilung Deutschlands betroffener Gebiete der Bundesrepublik aus dieser Teilung entstehen.
Rechtsprechung zu Art. 78 EG
3 Entscheidungen zu Art. 78 EG in unserer Datenbank:
- Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2005 - C-346/03
Staatliche Beihilfen - Entscheidung, mit der von der Region Sardinien an ...
- EuGH, 30.09.2003 - C-57/00
Staatliche Beihilfen - Ausgleich der durch die Teilung Deutschlands verursachten ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2002 - C-57/00
Freistaat Sachsen (C-57/00 P) und Volkswagen AG und Volkswagen Sachsen GmbH ...
- Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2002 - C-57/00
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