EG-Vertrag
| 3. Teil - Die Politiken der Gemeinschaft (Art. 23 - 181a) |
| Titel VI - Gemeinsame Regeln betreffend Wettbewerb, Steuerfragen und Angleichung der Rechtsvorschriften (Art. 81 - 97) |
| Kapitel 1 - Wettbewerbsregeln (Art. 81 - 89) |
| Abschnitt 1 - Vorschriften für Unternehmen (Art. 81 - 86) |
(1) Die Mitgliedstaaten werden in bezug auf öffentliche Unternehmen und auf Unternehmen, denen sie besondere oder ausschließliche Rechte gewähren, keine diesem Vertrag und insbesondere dessen Artikeln 12 und 81 bis 89 widersprechende Maßnahmen treffen oder beibehalten.
(2) Für Unternehmen, die mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind oder den Charakter eines Finanzmonopols haben, gelten die Vorschriften dieses Vertrags, insbesondere die Wettbewerbsregeln, soweit die Anwendung dieser Vorschriften nicht die Erfüllung der ihnen übertragenen besonderen Aufgabe rechtlich oder tatsächlich verhindert. Die Entwicklung des Handelsverkehrs darf nicht in einem Ausmaß beeinträchtigt werden, das dem Interesse der Gemeinschaft zuwiderläuft.
(3) Die Kommission achtet auf die Anwendung dieses Artikels , richtet erforderlichenfalls geeignete Richtlinien oder Entscheidungen an die Mitgliedstaaten.
Rechtsprechung zu Art. 86 EG
380 Entscheidungen zu Art. 86 EG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- EuG, 12.02.2008 - T-289/03
Staatliche Beihilfen - Von Irland für den Markt der privaten Krankenversicherung ...
- EuGH, 29.04.2010 - C-160/08
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - ...
- EuGH, 01.07.2008 - C-49/07
Art. 82 EG und 86 EG - Begriff 'Unternehmen' - Vereinigung ohne ...
- EuGH, 05.03.2009 - C-350/07
Wettbewerb - Art. 81 EG, 82 EG und 86 EG - Pflichtversicherung ...
- EuGH, 18.12.2007 - C-220/06
Öffentliche Aufträge - Liberalisierung der Postdienste - Richtlinien 92/50/EWG ...
- EuGH, 17.07.2008 - C-500/06
- EuGH, 15.10.2009 - C-196/08
Art. 43 EG, 49 EG und 86 EG - Vergabe öffentlicher Aufträge - ...
- EuGH, 19.04.2007 - C-295/05
Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit - Art. 86 Abs. 1 EG - Keine ...
- EuG, 01.07.2010 - T-568/08
Staatliche Beihilfen - Öffentlich-rechtlicher Rundfunk - Beihilfevorhaben der ...
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Literatur im Internet zu Art. 86 EG
- Auf dem Weg zu einer neuen Konzeption der kommunalen Daseinsvorsorge
von RA Dr. Thomas Fuchs (Aufsatz, PDF-Format)
Der Beitrag zeigt die Politik der Europäischen Kommission im Bereich von Leistungen der Daseinsvorsorge auf und weist anhand der Entscheidung Stadt Halle nach, dass sie dabei bereits jetzt vom Europäischen Gerichtshof unterstützt wird.
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