Einführungsgesetz BGB
3. Teil - Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Landesgesetzen (Art. 55 - 152) |
(1) Unberührt bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften, nach welchen im Falle der Veräußerung eines Teiles eines Grundstücks dieser Teil von den Belastungen des Grundstücks befreit wird, wenn von der zuständigen Behörde festgestellt wird, daß die Rechtsänderung für die Berechtigten unschädlich ist.
(2) Unberührt bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften, nach welchen unter der gleichen Voraussetzung:
1. | im Falle der Teilung eines mit einer Reallast belasteten Grundstücks die Reallast auf die einzelnen Teile des Grundstücks verteilt wird; | |
2. | im Falle der Aufhebung eines dem jeweiligen Eigentümer eines Grundstücks an einem anderen Grundstück zustehenden Rechts die Zustimmung derjenigen nicht erforderlich ist, zu deren Gunsten das Grundstück des Berechtigten belastet ist; | |
3. | in den Fällen des § 1128 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikel 52 dieses Gesetzes der dem Eigentümer zustehende Entschädigungsanspruch von dem einem Dritten an dem Anspruch zustehenden Recht befreit wird. |
Rechtsprechung zu Art. 120 EGBGB
25 Entscheidungen zu Art. 120 EGBGB in unserer Datenbank:
- OLG Karlsruhe, 06.11.2023 - 19 W 31/23
Unschädlichkeitszeugnis
- OLG Karlsruhe, 30.06.2023 - 14 W 38/23
Ein Blick ins Grundbuch schadet nicht!
- OLG Frankfurt, 14.11.2022 - 20 W 68/22
Erforderlichkeit der Zustimmung dinglich Berechtigter zur Aufhebung und ...
- OLG München, 26.05.2015 - 34 Wx 155/15
Funktionelle Zuständigkeit bei Feststellung der Unschädlichkeit
- OLG München, 27.11.2012 - 34 Wx 157/12
Veräußerung eines Teilgrundstücks: Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses in ...
- OLG Hamburg, 26.03.2002 - 2 Wx 78/00
Gerichtskostenentscheidung im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; ...
- OLG München, 26.09.2012 - 34 Wx 30/12
Grundbuchverfahren: Voraussetzungen der Löschung von Forst- und Weiderechten
- BayObLG, 07.06.1989 - BReg. 2 Z 10/89
Kein Unschädlichkeitszeugnis bei Abschreibung einer Teilfläche ohne ...
- AG Augsburg, 22.10.2007 - 2 UR II 1/07
Rechtliches Gehör zum Unschädlichkeitszeugnis
- BayObLG, 23.03.1989 - BReg. 2 Z 32/89
Grundbuchverfahrensrechtliche Mitwirkung des Eigentümers beim Rangrücktritt einer ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu Art. 120 EGBGB:
- Ausführungsgesetz BGB (AGBGB)
- Grundstücksrecht
- §§ 22 ff. (Unschädlichkeitszeugnis)