Einführungsgesetz BGB
| 3. Teil - Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Landesgesetzen (Art. 55 - 152) |
Rechtsprechung zu Art. 148 EGBGB
Entscheidung zu Art. 148 EGBGB in unserer Datenbank:
- OLG München, 24.07.2008 - 31 Wx 27/08
Inventarfrist auf Antrag eines Gläubigers nach Antrag des Erben auf amtliche ...
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Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu Art. 148 EGBGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Erbrecht
- Rechtliche Stellung des Erben
- Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten
- Inventarerrichtung, unbeschränkte Haftung des Erben
- § 2003 I (Amtliche Aufnahme des Inventars)
- Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (LFGG)
- Nachlaß- und Teilungssachen
- § 41 V (Aufgaben des Nachlaßgerichts nach Landesrecht)
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