Einführungsgesetz BGB
| 4. Teil - Übergangsvorschriften (Art. 157 - 218) |
(1) Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Verjährung finden auf die vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs entstandenen, noch nicht verjährten Ansprüche Anwendung. Der Beginn sowie die Hemmung und Unterbrechung der Verjährung bestimmen sich jedoch für die Zeit vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs nach den bisherigen Gesetzen.
(2) Ist die Verjährungsfrist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch kürzer als nach den bisherigen Gesetzen, so wird die kürzere Frist von dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs an berechnet. Läuft jedoch die in den bisherigen Gesetzen bestimmte längere Frist früher als die im Bürgerlichen Gesetzbuch bestimmte kürzere Frist ab, so ist die Verjährung mit dem Ablauf der längeren Frist vollendet.
Rechtsprechung zu Art. 169 EGBGB
37 Entscheidungen zu Art. 169 EGBGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- OVG Niedersachsen, 20.11.2009 - 4 LA 709/07
Verjährung von Rundfunkgebührenforderungen.
- OLG Hamm, 12.01.1979 - 25 U 48/78
Verjährte Schadensersatzansprüche gegen Steuerberater
- VG Cottbus, 30.04.2009 - 1 K 928/08
Subjektive Voraussetzungen des Gläubiger für den Beginn der Verjährungsfrist
- BAG, 23.01.1997 - 8 AZR 58/96
Intertemporales Privatrecht - Ausschlußfristen
- BGH, 15.12.2005 - I ZR 9/03
Verjährung von Ansprüchen nach der KVO in der Übergangszeit nach Inkrafttreten ...
- BGH, 22.01.1998 - VII ZR 307/95
Umfang des Nachbesserungsanspruchs nach dem Vertragsgesetz der DDR
- BGH, 26.03.1998 - VII ZR 41/97
Rechtsnachfolge einer Wohnungsbaugesellschaft in Ansprüche eines VEB Kommunale ...
- SG Detmold, 10.02.2004 - S 5 (16) KR 65/01
Krankenversicherung
- VG Düsseldorf, 14.05.2004 - 13 K 6936/02
- OLG Dresden, 29.06.1999 - 15 W 949/99
- VGH Baden-Württemberg, 02.12.2002 - 1 S 1365/02
Vertrauensschutz - Berichtigungen beim kommunalen Finanzausgleich
- OVG Niedersachsen, 10.04.2002 - 4 LB 3480/01
Anwendbarkeit der Ausschlussfrist gem. § 111 SGB X F. 2000 und der ...
- OLG Düsseldorf, 08.05.2007 - 23 U 163/06
Bauvertrag - Zahlungsanweisung kein deklaratorisches Anerkenntnis!
- BGH, 20.10.2005 - I ZR 18/03
Verjährung von Ansprüchen des Versenders gegen den Frachtführer wegen des ...
- KG, 30.01.2007 - 4 U 192/05
Immobilien - Haftung wegen Angaben eines Mietpoolergebnisses
- BGH, 21.09.2006 - I ZR 2/04
Verfahrensrecht - Beschränkte Zulassung der Revision
- BGH, 22.02.1979 - VII ZR 256/77
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Steuerberater
- BSG, 12.05.2005 - B 3 KR 32/04 R
Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Krankenhauses gegen eine ...
- SG Duisburg, 25.11.2003 - S 7 KR 127/01
Krankenversicherung
- OLG München, 29.06.1979 - 8 U 3841/78
Literatur im Internet zu Art. 169 EGBGB
- Die Verjährung des Anspruchs auf Schadensersatz beim hängen gebliebenen Architektenvertrag
von RA Dr. Thomas Fuchs (Aufsatz, PDF-Format)
Die Rechtsprechung gewährt in dem Fall, dass sich ein Mangel der Objektüberwachung endgültig im Bauwerk verwirklicht hat und weder das Architektenwerk abgenommen noch dessen Abnahme verweigert wird, einen Anspruch auf Schadensersatz nach § 635 BGB a. F. Dieser Anspruch unterlag der regelmäßigen Verjährungsfris des § 195 BGB a. F. von 30 Jahren. In diesem Aufsatz wird untersucht, welche Verjährungsfrist in diesem Fall seit der Schuldrechtsmodernisierung eingreift.
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Querverweise
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Verjährung
- Gegenstand und Dauer der Verjährung
- §§ 194 ff (Gegenstand der Verjährung)
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