Einführungsgesetz BGB
| 1. Teil - Allgemeine Vorschriften (Art. 1 - 49) |
| 2. Kapitel - Internationales Privatrecht (Art. 3 - 49) |
| 3. Abschnitt - Familienrecht (Art. 13 - 24) |
(1) Die Scheidung unterliegt dem Recht, das im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags für die allgemeinen Wirkungen der Ehe maßgebend ist. Kann die Ehe hiernach nicht geschieden werden, so unterliegt die Scheidung dem deutschen Recht, wenn der die Scheidung begehrende Ehegatte in diesem Zeitpunkt Deutscher ist oder dies bei der Eheschließung war.
(2) Eine Ehe kann im Inland nur durch ein Gericht geschieden werden.
(3) Der Versorgungsausgleich unterliegt dem nach Absatz 1 Satz 1 anzuwendenden Recht; er ist nur durchzuführen, wenn danach deutsches Recht anzuwenden ist und ihn das Recht eines der Staaten kennt, denen die Ehegatten im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags angehören. Im Übrigen ist der Versorgungsausgleich auf Antrag eines Ehegatten nach deutschem Recht durchzuführen,
| 1. | wenn der andere Ehegatte in der Ehezeit eine inländische Versorgungsanwartschaft erworben hat oder | |
| 2. | wenn die allgemeinen Wirkungen der Ehe während eines Teils der Ehezeit einem Recht unterlagen, das den Versorgungsausgleich kennt, |
soweit seine Durchführung im Hinblick auf die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse auch während der nicht im Inland verbrachten Zeit der Billigkeit nicht widerspricht.
Rechtsprechung zu Art. 17 EGBGB
310 Entscheidungen zu Art. 17 EGBGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 11.02.2009 - XII ZB 101/05
Voraussetzungen für eine materielle Kenntnis eines berufenen ausländischen ...
- BGH, 10.11.1999 - XII ZB 132/98
Versorgungsausgleich zu Gunsten eines nichtdeutschen Berechtigten im Ausland
- BGH, 11.02.2009 - XII ZB 184/04
Familienrecht - Versorgungsausgleich bei niederländischem Paar
- OLG Hamm, 20.11.2003 - 4 UF 226/02
Anwendung italienischen Rechts im Scheidungsverfahren
Zum selben Verfahren:
- BGH, 25.10.2006 - XII ZR 5/04
Familienrecht - Regelwidrige Anwendung deutschen Scheidungsrechts
- BGH, 25.10.2006 - XII ZR 5/04
- BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 334/81
Verfassungswidrigkeit der Anknüpfung an das Mannesrecht in Art. 17 Abs. 1 ...
- BGH, 06.07.2005 - XII ZB 50/03
Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Scheidung einer Ehe zwischen ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 28.09.2005 - XII ZB 50/03
Zurückweisung einer Anhörungsrüge
- BGH, 28.09.2005 - XII ZB 50/03
- BGH, 28.05.2008 - XII ZR 61/06
Familienrecht - Scheidung nach mosaischem Recht = Privatscheidung?
Zum selben Verfahren:
- OLG Oldenburg, 07.03.2006 - 12 UF 125/05
Einwand anderweitiger Rechtshängigkeit im Ehescheidungsverfahren israelischer ...
- OLG Oldenburg, 07.03.2006 - 12 UF 125/05
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Literatur im Internet zu Art. 17 EGBGB
- Grünbuch der Europäischen Kommission über das anzuwendende Recht und die gerichtliche Zuständigkeit in Scheidungssachen
von RA Dr. Peter Finger, Frankfurt am Main
Entwurf für eine VO Nr. 2201/2003 neu
Forum Familienrecht 1+2/2007, S. 35-41
über www.forum-familienrecht.de - Versorgungsausgleich mit Auslandsbezug, Art. 17 III EGBGB
von RA Dr. Peter Finger, Frankfurt am Main
Forum Familienrecht 5/2002, S. 154-159
über www.forum-familienrecht.de - Deutsch-griechisches Familien- und Erbrecht in rechtsvergleichender Perspektive
von RA Dr. Irene Vlassopoulou, Bielefeld/Athen
Forum Familienrecht 4/2002, S. 123-129
über www.forum-familienrecht.de - Art. 17 EGBGB
von RA Dr. Peter Finger (Gesetzeskommentar, PDF-Format)
in: Internationales Familienrecht, Wolters Kluwer Verlag, Stand: Ende 2004/Anfang 2005
über www.finger-frankfurt.de/Publikationen.html - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
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