Einführungsgesetz BGB

   1. Teil - Allgemeine Vorschriften (Art. 1 - 49)   
   2. Kapitel - Internationales Privatrecht (Art. 3 - 49)   
   3. Abschnitt - Familienrecht (Art. 13 - 24)   
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Textdarstellung

  

Art. 17a
Ehewohnung

Betretungs-, Näherungs- und Kontaktverbote, die mit einer im Inland belegenen Ehewohnung zusammenhängen, unterliegen den deutschen Sachvorschriften.

Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts vom 17.12.2018 (BGBl. I S. 2573), in Kraft getreten am 29.01.2019 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
29.01.2019
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts17.12.2018BGBl. I S. 2573
01.09.2009
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts06.07.2009BGBl. I S. 1696
01.01.2002Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung11.12.2001BGBl. I S. 3513

Rechtsprechung zu Art. 17a EGBGB

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Querverweise

Auf Art. 17a EGBGB verweisen folgende Vorschriften:

    Einführungsgesetz BGB (EGBGB) 
      Allgemeine Vorschriften
        Internationales Privatrecht
          Familienrecht
            Art. 17b (Eingetragene Lebenspartnerschaft und gleichgeschlechtliche Ehe)
     
      Übergangsvorschriften aus Anlaß jüngerer Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes
        Art. 229 (Weitere Überleitungsvorschriften)

Redaktionelle Querverweise zu Art. 17a EGBGB:

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 
      Familienrecht
        Bürgerliche Ehe
          Wirkungen der Ehe im Allgemeinen
            § 1361a (Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben)
            § 1361b (Ehewohnung bei Getrenntleben)
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